Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 03./04. Juni 2023 in Münster |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Warendorf (dort beschlossen am: 19.04.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.04.2023, 21:42 |
V-08: Nachhaltige Wasserwirtschaft
Antragstext
Mit der Nationalen Wasserstrategie hat der Bund einen Rahmen gesetzt, um sich
auf die veränderten klimatischen Bedingungen und das veränderte Wasserangebot
einzustellen und dafür jetzt Vorsorge zu treffen. Die Landesdelegiertenkonferenz
von Bündnis 90/Die Grünen NRW fordert die Landtagsfraktion auf, die
Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft auf Landesebene entsprechend kritisch
prüfen zu lassen und Konzepte zu entwickeln und in die parlamentarische Arbeit
einzubringen, die den Auswirkungen der Klimakrise in Bezug auf die Ressource
Wasser Rechnung tragen, die ausgeglichene Bilanzen der natürlichen
Wasserkreisläufe langfristig ermöglichen und die diesbezüglichen Belange der
biologischen Vielfalt berücksichtigen.
Der nachhaltige und an die Klimakrise angepasste Umgang mit der Ressource
Wasser muss als Ziel in entsprechenden Landesgesetzen, Erlassen und
Verordnungen festgeschrieben werden. Es darf nicht länger davon
ausgegangen werden, dass immer genug Wasser für alles vorhanden sein wird.
Damit im Land langfristig nicht mehr Grundwasser genutzt als neugebildet
wird, muss auf eine Datengrundlage zurückgegriffen werden können, die
klimatische Veränderungen berücksichtigt. Der eingeleitete Ausbau von
Messstellen muss daher auch im Hinblick auf die Grundwasserstände forciert
und das Monitoring auch bezogen auf die Wasserentnahmen ausgebaut werden.
Es muss einheitlich im Land geregelt werden, welche Konsequenzen für die
Erteilung von Wasserrechten oder weiterer Nutzungsrechte gezogen werden.
Entsprechend der Nationalen Wasserstrategie sollte in NRW eine Leitlinie
für den Umgang mit Wasserknappheit entwickelt werden.
Erteilte Wasserrechte haben oft jahrzehntelange Laufzeiten. Diese
Laufzeiten sollten verkürzt werden, oder die Genehmigungen müssen
vorbehaltlich der zugrunde gelegten erwarteten Niederschlagsmengen erteilt
werden.
Die Entwicklung wassersensibler Städte und die Entwicklung von Landschaft
mit Schwammfunktion muss gefördert werden. Es braucht einen
Paradigmenwechsel weg von der unregulierten Entwässerung von Wiesen,
Äckern und Wäldern. Stattdessen muss mehr Wasser in der Landschaft
gehalten werden, beispielsweise indem die rechtlichen Grundlagen
geschaffen werden, um geeignete Entwässerungsgräben regulierbar zu
verschließen.
Im Sinne des natürlichen Klimaschutzes müssen auch auf Landesebene
deutliche Anreize zur Wiedervernässung von Mooren geschaffen werden.
Begründung
Die Niederschlagsmengen und -zeiten verändern sich deutlich. Vor allem durch die immer häufigen auftretenden sommerlichen Dürren entstehen problematische Situationen für Landwirtschaft, Natur und Wasserversorgungsunternehmen. Dieser Entwicklung entgegenzuwirken, muss Bestandteil der Daseinsvorsorge und der Klimafolgenanpassung sein.
Zur Verbesserung der Grundwasserneubildung brauchen wir Aufstauungen im Winterhalbjahr, um die Versickerungsrate zu erhöhen und die Böden tiefer zu durchfeuchten. Durch die bislang konsequente Ableitung von Niederschlägen in der Landschaft gehen uns im Winterhalbjahr die Wassermengen verloren, die uns im Sommerhalbjahr fehlen.
Eine besondere Rolle liegt bei den Mooren. Durch ihre fast vollständige Trockenlegung emittieren sie ca. sieben Prozent der gesamten CO2-Menge in Deutschland. Sie müssen durch Wiedervernässung ihre Aufgabe als natürliche CO2-Senken und als Biotope neu übernehmen.