| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 03./04. Juni 2023 in Münster | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes | 
| Antragsteller*in: | KV Warendorf (dort beschlossen am: 19.04.2023) | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 21.04.2023, 21:42 | 
V-08: Nachhaltige Wasserwirtschaft
Antragstext
Mit der Nationalen Wasserstrategie hat der Bund einen Rahmen gesetzt, um sich 
auf die veränderten klimatischen Bedingungen und das veränderte Wasserangebot 
einzustellen und dafür jetzt Vorsorge zu treffen. Die Landesdelegiertenkonferenz 
von Bündnis 90/Die Grünen NRW fordert die Landtagsfraktion auf, die 
Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft auf Landesebene entsprechend kritisch 
prüfen zu lassen und Konzepte zu entwickeln und in die parlamentarische Arbeit 
einzubringen, die den Auswirkungen der Klimakrise in Bezug auf die Ressource 
Wasser Rechnung tragen, die ausgeglichene Bilanzen der natürlichen 
Wasserkreisläufe langfristig ermöglichen und die diesbezüglichen Belange der 
biologischen Vielfalt berücksichtigen.
- Der nachhaltige und an die Klimakrise angepasste Umgang mit der Ressource 
 Wasser muss als Ziel in entsprechenden Landesgesetzen, Erlassen und
 Verordnungen festgeschrieben werden. Es darf nicht länger davon
 ausgegangen werden, dass immer genug Wasser für alles vorhanden sein wird.
- Damit im Land langfristig nicht mehr Grundwasser genutzt als neugebildet 
 wird, muss auf eine Datengrundlage zurückgegriffen werden können, die
 klimatische Veränderungen berücksichtigt. Der eingeleitete Ausbau von
 Messstellen muss daher auch im Hinblick auf die Grundwasserstände forciert
 und das Monitoring auch bezogen auf die Wasserentnahmen ausgebaut werden.
 Es muss einheitlich im Land geregelt werden, welche Konsequenzen für die
 Erteilung von Wasserrechten oder weiterer Nutzungsrechte gezogen werden.
- Entsprechend der Nationalen Wasserstrategie sollte in NRW eine Leitlinie 
 für den Umgang mit Wasserknappheit entwickelt werden.
- Erteilte Wasserrechte haben oft jahrzehntelange Laufzeiten. Diese 
 Laufzeiten sollten verkürzt werden, oder die Genehmigungen müssen
 vorbehaltlich der zugrunde gelegten erwarteten Niederschlagsmengen erteilt
 werden.
- Die Entwicklung wassersensibler Städte und die Entwicklung von Landschaft 
 mit Schwammfunktion muss gefördert werden. Es braucht einen
 Paradigmenwechsel weg von der unregulierten Entwässerung von Wiesen,
 Äckern und Wäldern. Stattdessen muss mehr Wasser in der Landschaft
 gehalten werden, beispielsweise indem die rechtlichen Grundlagen
 geschaffen werden, um geeignete Entwässerungsgräben regulierbar zu
 verschließen.
- Im Sinne des natürlichen Klimaschutzes müssen auch auf Landesebene 
 deutliche Anreize zur Wiedervernässung von Mooren geschaffen werden.
Begründung
Die Niederschlagsmengen und -zeiten verändern sich deutlich. Vor allem durch die immer häufigen auftretenden sommerlichen Dürren entstehen problematische Situationen für Landwirtschaft, Natur und Wasserversorgungsunternehmen. Dieser Entwicklung entgegenzuwirken, muss Bestandteil der Daseinsvorsorge und der Klimafolgenanpassung sein.
Zur Verbesserung der Grundwasserneubildung brauchen wir Aufstauungen im Winterhalbjahr, um die Versickerungsrate zu erhöhen und die Böden tiefer zu durchfeuchten. Durch die bislang konsequente Ableitung von Niederschlägen in der Landschaft gehen uns im Winterhalbjahr die Wassermengen verloren, die uns im Sommerhalbjahr fehlen.
Eine besondere Rolle liegt bei den Mooren. Durch ihre fast vollständige Trockenlegung emittieren sie ca. sieben Prozent der gesamten CO2-Menge in Deutschland. Sie müssen durch Wiedervernässung ihre Aufgabe als natürliche CO2-Senken und als Biotope neu übernehmen.