Schnelles Internet ist inzwischen nicht nur Voraussetzung für eine florierende Wirtschaft, sondern auch für gesellschaftliche Teilhabe und gleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen. Deswegen darf die Versorgung mit Glasfaser nicht vom Geldbeutel der Kommunen abhängig sein.
Zu den Rahmenbedingungen
Der Glasfaserausbau wird im Wesentlichen durch den Bund zusammen mit den Ländern finanziert. Das ist, wenn man bedenkt, dass es dabei in der Regel um Stadt- und Landesgrenzen überschreitende Kommunikation geht, auch sachlich gerechtfertigt.
Hierfür hat der Bund in der Vergangenheit verschiedene Förderprogramme (bspw. Weiße-Flecken-Programm) aufgelegt, die durch Förderprogramme der Länder als Kofinanzierung ergänzt wurden. Hier hat für Kommunen in NRW in der Vergangenheit die Förderquote 90 % betragen - das heißt der Bundeszuschuss (meist 50 %) wurde durch das Land so weit aufgestockt, dass die Kommune nur noch 10 % der Kosten tragen musste. Bei Kommunen in der Haushaltssicherung (vereinfacht ausgedrückt), wurden diese 10 % zusätzlich vom Land übernommen, sodass die Förderquote 100 % betrug.
Mit der Gigabit 2.0 RL aus 2023 fördert der Bund nun den Ausbau sogenannter grauer Flecken. Also von Adressen, bei denen nicht für alle Anschlüsse eine Bandbreite von 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload garantiert werden kann. Obwohl der Bund den Ausbau weiter mit 50 % (bzw. bei finanzschwachen Kommunen mit 60 oder 70 %), hat das Land seine Förderquoten in der Kofinanzierung gesenkt. Die Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung sieht vor, dass ein Eigenanteil von 20 % bzw. von 10 % bei Kommunen in der Haushaltssicherung verbleibt.
Der weitere Glasfaserausbau kostet Kommunen also nun doppelt so viel wie der bisherige Ausbau. Demgegenüber wird finanzschwachen Kommunen ein Eigenanteil aufgebürdet, den sie vermutlich nicht tragen können. Denn bei Kommunen in der Haushaltssicherung fehlt es ohnehin an allen Ecken und Enden, sodass bei den wenigen freiwilligen Ausgaben, die möglich sind, der Glasfaserausbau vermutlich nicht hoch priorisiert wird.
Das in Wahlprogramm und Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel von flächendeckendem Glasfaser bis 2030 lässt sich so nicht erreichen.
Lösung
Wird die Förderung wieder auf die bisherigen Quoten gesenkt, kann der Glasfaserausbau im bisherigen Tempo weitergehen. So schaffen wir gute Ausgangsbedingungen für die Digitalisierung unserer Wirtschaft, soziale Teilhabe und auch für Klimaschutz – denn bei Glasfaser handelt es sich mit Blick auf den Energieverbrauch und die Langlebigkeit um echtes "Green Tech".