Eingriffe in private Gemeinschaftsverpflegung sind sehr kritische Markteingriffe. Die öffentliche Hand sollte mit gutem Beispiel voran gehen. Dann werden auch private Anbieter folgen.
Wenn man eine sehr konkrete Zahl (hier 30%) benennt, dann muss man auch die Einheit definieren (30% des Gewichts, des Trocken-Volumens, des Marktwerts…)
Eine Alternative wäre, im Ungefähren zu bleiben und eine offene Formulierung zu wählen, bspw.: „Den Anteil an ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der Gemeinschaftsverpflegung massiv zu steigern.“