Antrag: | Leiharbeit regulieren, Pflege stärken |
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Antragsteller*in: | Kreisvorstand Paderborn (dort beschlossen am: 17.06.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 21.06.2024, 17:54 |
V15-082: Leiharbeit regulieren, Pflege stärken
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 96 bis 104:
Menschen, die auf eine Dauerpflege angewiesen sind, möglichst lang den Verbleib in ihrer Wohnumgebung zu ermöglichen, wie es ihrentspricht oft ihrem Wunsch und lautnach der UN-Behindertenrechtskonvention auch ihr Recht ist, sorgt für eine starke Entlastung der stationären Pflegeihrem Recht. Eine gute häusliche Pflege könnte die stationäre Pflege entlasten. Doch davon sind wir weit entfernt: viele häuslich Pflegende sind psychisch sowie physisch überfordert und arbeiten teils in einer arbeitsrechtlichen Grauzone. Das erfordert nicht nur besser koordinierte quartiersorientierte Strukturen, sondern auch deutlich mehr Unterstützung für häuslich Pflegende. Wir vernetzen professionelle Anbieter, ehrenamtliche und private soziale Netzwerke und Familien, um gemeinsam unterstützende Strukturen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu entwickeln. Wir setzen uns für rechtssichere, faire und bezahlbare Pflege-Modelle ein. Wir wollen Lebensarbeitszeitkonten einführen, damit Menschen ihre Wochenstunden flexibel gestalten können, um u.a.
Antragstext
Von Zeile 82 bis 94:
Den Bedarf an Leiharbeit können wir nur reduzieren, wenn wir Strukturen schaffen, die ambulante statt stationäre Behandlungen und Pflege ermöglichen. Weg von Großeinrichtungen hin zu einer umfassenden Pflege u.a. in Pflegewohngemeinschaften und netzwerkorientierten Trägerstrukturen und Angeboten im Lebensumfeld der Betroffenen, die zudem ein besseres Arbeitsumfeld für Pflegende schaffen. Hierzu ist eine sektor- und trägerübergreifende Zusammenarbeit inklusive Aufbau gemeinsamer personeller Ressourcen notwendig, ebenso wie der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten. Das Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) sowie Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) werden wir quartiersorientiert weiterentwickeln. Im Landesförderplan "Alter und Pflege" wollen wir einen Personalkostenzuschuss für die Einstellung von Quartiersmanager*innen in den Kommunen verankern. Die Pflegeversicherung muss künftig auch pflegeunterstützende Quartiersarbeit mit refinanzieren.
Menschen, die auf eine Dauerpflege angewiesen sind, möglichst lang den Verbleib
in ihrer Wohnumgebung zu ermöglichen, entspricht oft ihrem Wunsch und nach der UN-
Behindertenrechtskonvention auch ihrem Recht. Eine gute häusliche Pflege könnte die stationäre Pflege entlasten.
Derzeit existiert dieses System häufig nur unter der Gefahr einer mehrfachen Ausbeutung:
Viele pflegende Angehörige sind physisch wie psychisch überfordert, da sie neben ihren Jobs, ggf. ihrer Familie die Pflege Kranker übernehmen, für die Aufsicht über gefährdete Demenzerkrankte geradestehen oder die Koordinationsprobleme der zersplitterten Dienste ausgleichen.
In der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ arbeiten meist osteuropäische Hilfskräfte -häufig in der Illegalität. In Deutschland existiert noch immer keine Regelung, wie „Live-in-Care“ dem deutschen und europäischen Arbeitsrecht entsprechend gewährleistet und gleichzeitig den Bedarfen der Privathaushalten entsprechen kann. So sind viele Arbeitskräfte (und die zu Pflegenden) mit Überforderung, sozialen und arbeitsrechtlichen Problemen allein gelassen. Dies geht zu Lasten der Pflegequalität, die zu Pflegenden erhalten oft keine ihren Bedürfnissen entsprechende Pflege.
Eine weitere Ausbeutung betrifft die Entsendeländer, in denen nicht nur die Arbeitskräfte fehlen, sondern auch Mütter, die für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder sorgen oder (in meist traditionellen Gesellschaften) Care-Aufgaben übernehmen.
Teile der Wohlfahrtsverbände wie der Gewerkschaften sprechen sich daher eindeutig gegen dieses Modell aus, so z. B. das Projekt Faire Mobilität des DGB. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 das Urteil gefällt, dass das Deutsche Arbeitsrecht auch für die häusliche Pflege gilt.
Wir Gründe fordern neue, entlastende, verlässliche und legale Strukturen für die häusliche Pflege:
Unterstützer*innen
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
Von Zeile 96 bis 104:
Menschen, die auf eine Dauerpflege angewiesen sind, möglichst lang den Verbleib in ihrer Wohnumgebung zu ermöglichen, wie es ihrentspricht oft ihrem Wunsch und lautnach der UN-Behindertenrechtskonvention auch ihr Recht ist, sorgt für eine starke Entlastung der stationären Pflegeihrem Recht. Eine gute häusliche Pflege könnte die stationäre Pflege entlasten. Doch davon sind wir weit entfernt: viele häuslich Pflegende sind psychisch sowie physisch überfordert und arbeiten teils in einer arbeitsrechtlichen Grauzone. Das erfordert nicht nur besser koordinierte quartiersorientierte Strukturen, sondern auch deutlich mehr Unterstützung für häuslich Pflegende. Wir vernetzen professionelle Anbieter, ehrenamtliche und private soziale Netzwerke und Familien, um gemeinsam unterstützende Strukturen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu entwickeln. Wir setzen uns für rechtssichere, faire und bezahlbare Pflege-Modelle ein. Wir wollen Lebensarbeitszeitkonten einführen, damit Menschen ihre Wochenstunden flexibel gestalten können, um u.a.
Antragstext
Von Zeile 82 bis 94:
Den Bedarf an Leiharbeit können wir nur reduzieren, wenn wir Strukturen schaffen, die ambulante statt stationäre Behandlungen und Pflege ermöglichen. Weg von Großeinrichtungen hin zu einer umfassenden Pflege u.a. in Pflegewohngemeinschaften und netzwerkorientierten Trägerstrukturen und Angeboten im Lebensumfeld der Betroffenen, die zudem ein besseres Arbeitsumfeld für Pflegende schaffen. Hierzu ist eine sektor- und trägerübergreifende Zusammenarbeit inklusive Aufbau gemeinsamer personeller Ressourcen notwendig, ebenso wie der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten. Das Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) sowie Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) werden wir quartiersorientiert weiterentwickeln. Im Landesförderplan "Alter und Pflege" wollen wir einen Personalkostenzuschuss für die Einstellung von Quartiersmanager*innen in den Kommunen verankern. Die Pflegeversicherung muss künftig auch pflegeunterstützende Quartiersarbeit mit refinanzieren.
Menschen, die auf eine Dauerpflege angewiesen sind, möglichst lang den Verbleib
in ihrer Wohnumgebung zu ermöglichen, entspricht oft ihrem Wunsch und nach der UN-
Behindertenrechtskonvention auch ihrem Recht. Eine gute häusliche Pflege könnte die stationäre Pflege entlasten.
Derzeit existiert dieses System häufig nur unter der Gefahr einer mehrfachen Ausbeutung:
Viele pflegende Angehörige sind physisch wie psychisch überfordert, da sie neben ihren Jobs, ggf. ihrer Familie die Pflege Kranker übernehmen, für die Aufsicht über gefährdete Demenzerkrankte geradestehen oder die Koordinationsprobleme der zersplitterten Dienste ausgleichen.
In der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ arbeiten meist osteuropäische Hilfskräfte -häufig in der Illegalität. In Deutschland existiert noch immer keine Regelung, wie „Live-in-Care“ dem deutschen und europäischen Arbeitsrecht entsprechend gewährleistet und gleichzeitig den Bedarfen der Privathaushalten entsprechen kann. So sind viele Arbeitskräfte (und die zu Pflegenden) mit Überforderung, sozialen und arbeitsrechtlichen Problemen allein gelassen. Dies geht zu Lasten der Pflegequalität, die zu Pflegenden erhalten oft keine ihren Bedürfnissen entsprechende Pflege.
Eine weitere Ausbeutung betrifft die Entsendeländer, in denen nicht nur die Arbeitskräfte fehlen, sondern auch Mütter, die für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder sorgen oder (in meist traditionellen Gesellschaften) Care-Aufgaben übernehmen.
Teile der Wohlfahrtsverbände wie der Gewerkschaften sprechen sich daher eindeutig gegen dieses Modell aus, so z. B. das Projekt Faire Mobilität des DGB. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 das Urteil gefällt, dass das Deutsche Arbeitsrecht auch für die häusliche Pflege gilt.
Wir Gründe fordern neue, entlastende, verlässliche und legale Strukturen für die häusliche Pflege:
Unterstützer*innen
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
Von Zeile 82 bis 94:
Den Bedarf an Leiharbeit können wir nur reduzieren, wenn wir Strukturen schaffen, die ambulante statt stationäre Behandlungen und Pflege ermöglichen. Weg von Großeinrichtungen hin zu einer umfassenden Pflege u.a. in Pflegewohngemeinschaften und netzwerkorientierten Trägerstrukturen und Angeboten im Lebensumfeld der Betroffenen, die zudem ein besseres Arbeitsumfeld für Pflegende schaffen. Hierzu ist eine sektor- und trägerübergreifende Zusammenarbeit inklusive Aufbau gemeinsamer personeller Ressourcen notwendig, ebenso wie der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten. Das Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) sowie Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) werden wir quartiersorientiert weiterentwickeln. Im Landesförderplan "Alter und Pflege" wollen wir einen Personalkostenzuschuss für die Einstellung von Quartiersmanager*innen in den Kommunen verankern. Die Pflegeversicherung muss künftig auch pflegeunterstützende Quartiersarbeit mit refinanzieren.
Menschen, die auf eine Dauerpflege angewiesen sind, möglichst lang den Verbleib
in ihrer Wohnumgebung zu ermöglichen, entspricht oft ihrem Wunsch und nach der UN-
Behindertenrechtskonvention auch ihrem Recht. Eine gute häusliche Pflege könnte die stationäre Pflege entlasten.
Derzeit existiert dieses System häufig nur unter der Gefahr einer mehrfachen Ausbeutung:
Viele pflegende Angehörige sind physisch wie psychisch überfordert, da sie neben ihren Jobs, ggf. ihrer Familie die Pflege Kranker übernehmen, für die Aufsicht über gefährdete Demenzerkrankte geradestehen oder die Koordinationsprobleme der zersplitterten Dienste ausgleichen.
In der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ arbeiten meist osteuropäische Hilfskräfte -häufig in der Illegalität. In Deutschland existiert noch immer keine Regelung, wie „Live-in-Care“ dem deutschen und europäischen Arbeitsrecht entsprechend gewährleistet und gleichzeitig den Bedarfen der Privathaushalten entsprechen kann. So sind viele Arbeitskräfte (und die zu Pflegenden) mit Überforderung, sozialen und arbeitsrechtlichen Problemen allein gelassen. Dies geht zu Lasten der Pflegequalität, die zu Pflegenden erhalten oft keine ihren Bedürfnissen entsprechende Pflege.
Eine weitere Ausbeutung betrifft die Entsendeländer, in denen nicht nur die Arbeitskräfte fehlen, sondern auch Mütter, die für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder sorgen oder (in meist traditionellen Gesellschaften) Care-Aufgaben übernehmen.
Teile der Wohlfahrtsverbände wie der Gewerkschaften sprechen sich daher eindeutig gegen dieses Modell aus, so z. B. das Projekt Faire Mobilität des DGB. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 das Urteil gefällt, dass das Deutsche Arbeitsrecht auch für die häusliche Pflege gilt.
Wir Gründe fordern neue, entlastende, verlässliche und legale Strukturen für die häusliche Pflege: