Wir schlagen vor, das bisherige Wahlverfahren für die Delegation in den Bundesfinanzrat neu zu gestalten, um sowohl fachliche Zuständigkeiten klarer abzubilden als auch die Abläufe effizienter zu organisieren.
Konkret soll künftig die Wahl des sachverständigen Mitglieds im Landesfinanzrat erfolgen. Dieses Gremium ist fachlich mit Finanz- und Haushaltsfragen befasst und verfügt über die inhaltliche Expertise, um über die Entsendung zu entscheiden. Gleichzeitig wird damit die Landesdelegiertenkonferenz entlastet, da dort kein zusätzlicher Wahlgang notwendig ist.
Für die Delegation des Landesvorstands schlagen wir vor, dass die*der Landesschatzmeister*in qua Amt entsendet wird. Die Vertretung soll durch die*den Politischen Geschäftsführer*in wahrgenommen werden. Dies entspricht der gelebten Praxis der letzten Jahre in unserem Landesverband.
Das vorgeschlagene Verfahren sorgt für klare Verantwortlichkeiten, transparente Vertretungsregeln und es reduziert den Aufwand auf unserer Landesdelegiertenkonferenz. In mehreren anderen Landesverbänden kommen bereits ähnliche Regelungen dazu erfolgreich zum Einsatz.