Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 24./25. Mai 2025 in Köln |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | LAG Christ*innen (dort beschlossen am: 22.03.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.04.2025, 13:39 |
V1: Das Potenzial von Kirchengebäuden gesellschaftlich nutzen: kirchliche Räume gemeinschaftsfördernd entwickeln!
Antragstext
Von zurzeit 6000 Kirchengebäuden in NRW werden nach Experten*innenschätzungen in
den kommenden Jahren etwa 1500 nicht mehr in kirchlicher Trägerschaft verbleiben
können. Dadurch stellt sich stadtplanerisch eine große Aufgabe, die die
Kirchengemeinden nicht allein meistern können. Zugleich besteht dadurch die
große Chance für die betroffenen Kommunen, in zumeist zentraler Lage neue
Konzepte für Gemeinschaftsförderung zu entwickeln.
Begründung
Die christlichen Kirchen besitzen aufgrund ihrer Gemeindeflächenstruktur nahezu in jeder Stadt und jedem Dorf große Immobilien (Kirchen, Gemeindehäuser). Diese liegen zumeist in zentraler Lage. Zudem sind sie oft gut verkehrstechnisch angebunden. Diese Kirchengebäude sind als Räume zur Gemeinschaftspflege gebaut und haben meist auch eine entsprechende Ausstattung (u.a. Sanitär- und Hauswirtschaftsräume). Oft sind sie architektonisch besonders stadtbildprägend, haben starken Identifikationswert oder sind aus anderen Gründen erhaltenswert. Viele davon werden in den kommenden Jahren über eine kirchliche Nutzung immer weniger ausgelastet sein. Manche werden kaum noch oder gar nicht mehr kirchlich genutzt werden.
Kommunen fehlen hingegen immer häufiger Räumlichkeiten für eine gemeinschaftsfördernde Nutzung, zumal in zentraler und gut angebundener Lage. Wo es die Dorfkneipe nicht mehr gibt und Fußgängerzonen nicht mehr wie früher funktionieren, braucht ein Gemeinwesen dennoch Begegnungsräume.
Solche Räume wirken demokratiefördernd, denn sie unterstützen die Vergemeinschaftung innerhalb der Gesellschaft, ohne die kein Gemeinwesen funktionieren kann. Sie schaffen Kommunikationsstrukturen und -anlässe. Sie bieten Gelegenheit zur anlasslosen und zufälligen Begegnung. Sie helfen, Vereinzelung und im Extremfall sogar Vereinsamung entgegenzuwirken.
Aus unserer Perspektive können kirchliche und gesellschaftliche Bedarfe sehr wohl miteinander in Einklang gebracht werden: Wo die vorhandenen kirchlichen Gebäude nicht mehr allein mit kirchlichen Nutzungen ausgelastet sind, da können sie für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zugänglich gemacht und umgenutzt werden. Auch wird es im Interesse von Städten und Gemeinden liegen, wenn in zentraler Lage Gebäude angemessen erhalten und bewirtschaftet werden und dadurch öffentlicher Raum attraktiv und lebenswert bleibt.
Kirchengemeinde und Kommune müssen dazu auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Möglicherweise werden außerdem weitere (privat-)wirtschaftliche Partner*innen hinzugezogen werden müssen. Um diesen Aushandlungsprozess bestmöglich zu gestalten, bedarf es professioneller Beratung und Expertise, die in einer landeseigenen Beratungsstelle gebündelt zur Verfügung gestellt werden soll. Die Entwicklung eines zukunftsweisenden Nachnutzungskonzeptes für einen spezifischen Kirchenraum wird in der Regel die finanziellen Möglichkeiten der beteiligten Akteur*innen überschreiten. Deshalb muss eine Landesförderung zur Verfügung gestellt werden.