Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 24./25. Mai 2025 in Köln |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Verschiedenes |
Antragsteller*in: | KV Warendorf (dort beschlossen am: 07.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.04.2025, 15:59 |
V7: Mehr Flexibilität für den Offenen Ganztag im Primarbereich
Antragstext
Begründung
Seit Jahren werden immer wieder Forderungen von Erziehungsberechtigten laut, die Anmeldemöglichkeiten für das Bildungsangebot im Offenen Ganztag im Primarbereich sowie die Abholzeiten für Schülerinnen und Schüler flexibler zu gestalten.
Andere Bundesländer machen es vor: In Niedersachsen gibt es bereits flexiblere Buchungsmöglichkeiten für die Teilnahme von Grundschüler:innen am OGS-Angebot. Dort ist es Erziehungsberechtigten z.B. möglich, einzelne Tage für die Übermittagsbetreuung für ein Schuljahr zu buchen. Dass Qualität nicht zwangsläufig durch breitere Buchungsmöglichkeiten leidet, zeigt in NRW auch die Kita-Betreuung, bei der es möglich ist, das Kind für 25, 35 oder 45 Stunden in der Woche anzumelden. Das Kita-Bildungsangebot ist darauf eingestellt.
Durch eine Flexibilisierung soll die Attraktivität von Ganztagsangeboten gerade auch in ländlichen Gebieten erhöht und gleichzeitig den individuellen Förderbedürfnissen von Kindern und Familien gerecht werden. Vor allem jüngere Schülerinnen und Schüler können durch die flexible Regelung und einer besseren Balance zwischen Schule, Familienzeit und privater Freizeitgestaltung entlastet werden. Mit der Flexibilisierung leisten wir zugleich einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zu a) Im Moment können Erziehungsberechtigte ein OGS-Angebot nur in Vollzeit für ein Schuljahr buchen. Es gibt nicht die Möglichkeit, die Kinder nur an bestimmten, festgelegten Tagen anzumelden. Entsprechend fallen auch immer die vollen Betreuungskosten für das Kind an, obwohl der tatsächliche Betreuungsbedarf ggf. geringer ist. Wenn OGS-Plätze knapp sind, ist es auch nicht möglich, einen Platz für zwei Kinder aufzuteilen.
Zu b) Im Moment können Kinder bereits aufgrund bestimmter Termine früher von der OGS abgeholt werden. Im Regelfall ist die Abholung aber erst gegen 15 Uhr vorgesehen. Ähnlich wie im Kita-Bereich wäre es wünschenswert, wenn Kinder beispielsweise auch um 14 Uhr o.ä. abgeholt werden könnten. Es sollte in der Eigenverantwortlichkeit der Schulen liegen, ob die Anmeldung der Schülerin oder des Schülers zu der weiteren Abholzeit verbindlich möglich sein soll. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung sollte aufgrund weiterer Abholzeiten nicht bestehen.