Mit der Novelle des BauGB von 2021 steht die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Allerdings müssen die jeweiligen Landesregierungen dazu eine Rechtsverordnung erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung gibt es in NRW nicht.
| Antrag: | Wohnraum für 18 Millionen - Bezahlbar, nachhaltig und vielfältig |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Maximilian Fries (KV Düsseldorf) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 14.05.2025, 18:35 |