Mit der Novelle des BauGB von 2021 steht die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Allerdings müssen die jeweiligen Landesregierungen dazu eine Rechtsverordnung erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung gibt es in NRW nicht.
Antrag: | Wohnraum für 18 Millionen - Bezahlbar, nachhaltig und vielfältig |
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Antragsteller*in: | Maximilian Fries (KV Düsseldorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 14.05.2025, 18:35 |