Mit der Novelle des BauGB von 2021 steht die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Allerdings müssen die jeweiligen Landesregierungen dazu eine Rechtsverordnung erlassen. Eine entsprechende Rechtsverordnung gibt es in NRW nicht.
| Antrag: | Wohnraum für 18 Millionen - Bezahlbar, nachhaltig und vielfältig | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Maximilian Fries (KV Düsseldorf) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 14.05.2025, 18:35 |