| Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 13.-15. November Essen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Programm zur Landtagswahl 2027 |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand NRW (dort beschlossen am: 01.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 02.10.2026, 09:57 |
WP-05: Ein Land der Freiheit, Sicherheit und Erneuerung
Antragstext
Wir wollen einen Staat, der für die Menschen da ist und dabei einfach
funktioniert. Es ist kein Naturgesetz, dass der Kontakt mit Ämtern und Behörden
oft müßig ist. Wir wollen, dass der Staat mit digitalen Diensten und einer
offenen, nahbaren Kommunikation schnell, gut und hilfreich funktioniert. Wir
denken nicht von der Akte her, sondern vom Menschen.
Unser Staat muss handlungsfähig sein. Dazu gehören die digitale Unabhängigkeit
von anderen Staaten und eine klare Haltung zu KI: Wir nutzen sie, wo es sinnvoll
ist, machen aber gleichzeitig klar, dass wir die Regeln bestimmen. Zu einem
handlungsfähigen Staat gehören auch finanziell besser ausgestattete Kommunen,
damit es auch in Zukunft Schwimmbäder, Bibliotheken und gute Schulgebäude vor
Ort gibt. Das stärkt den Zusammenhalt und ist die beste Prävention gegen
Extremismus und Gewalt.
Gegenüber jenen, die unsere Gesellschaft und genau diesen Zusammenhalt aber
angreifen, braucht es einen starken Staat; eine professionelle Polizei und eine
handlungsfähige Justiz. Gegenüber den Feinden der Demokratie und unserer
liberalen Gesellschaft werden wir Zähne zeigen, ob im Aus- oder im Inland.
Wir wollen einen modernen Staat; einen, der bei den Alltagsproblemen hilft, bei
der Transformation unterstützt und uns als vielfältige Gesellschaft stark macht.
Einen Staat, der Freiheit schützt, Sicherheit gewährleistet und Erneuerung
möglich macht. Wir wissen, wie das geht, weil wir es unter anderem seit fast
fünf Jahren in der Landesregierung tun. Ob Energiekrise, oder Pandemie oder die
Folgen der Hochwasserkatastrophe, wir haben Verantwortung übernommen und NRW
erfolgreich durch Krisen geführt. Wir machen Politik mit klarem Kopf und ohne
die Menschen allein zu lassen. Diese Erfahrung nehmen wir mit in die nächsten
Jahre: für alle 18 Millionen Menschen in diesem Land, entlastend und immer mit
dem Ziel, dass sich Vertrauen in den Staat aus echten Erfahrungen speist.
Personalausweis verlängern, Auto ummelden, Gewerbe anmelden: Noch immer bedeutet
das für viele Menschen in NRW Behördengang, Wartenummer und Papierkram. Wir
wollen, dass das auch per Swipe zu Hause am Küchentisch geht. Wir wollen
digitale Dienste für Bürger*innen und Unternehmen ausbauen. Das reduziert
Verwaltungsgänge, macht sie effizienter und spart Kosten. Durch Digitalisierung
machen wir unsere Verwaltung zu einer Ermöglichungsverwaltung, die die Angebote
zu den Menschen und Unternehmen bringt: Bei bereits vorliegenden Daten sollen
Leistungen und ein Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Behörden
automatisch angeboten werden.
Digitale Verwaltung darf niemanden zurücklassen. Unser Ziel sind barrierefreie
und mehrsprachige digitale Dienste, die wirklich alle Bevölkerungsgruppen nutzen
können. Für alle diejenigen, die sie brauchen, bleibt daneben selbstverständlich
eine persönliche Beratung vor Ort bestehen. Auch digitale Beteiligungs- und
Debattenräume zwischen Bürger*innen und Staat müssen diesen Standards
entsprechen.
Für Standardaufgaben der Verwaltung schaffen wir gemeinsame digitale Lösungen,
die landesweit genutzt werden können. Nicht jede der 396 Kommunen in NRW soll
für die gleichen Aufgaben eigene Lösungen entwickeln oder beschaffen müssen.
Stattdessen setzen wir auf gemeinsame, offene Systeme, die einen sicheren und
automatisierten Datenaustausch ermöglichen. So können Daten zwischen den
zuständigen Stellen fließen und Verfahren vom ersten Kontakt der Bürger*innen
bis zum fertigen Bescheid medienbruchfrei digital bearbeitet werden. Das spart
Personal- und Sachkosten, entlastet insbesondere kleinere Kommunen und
ermöglicht Bürger*innen, ihre Anliegen digital, einfach, unabhängig und
jederzeit vom Wohnort aus zu erledigen. Die kommunalen IT-Dienstleistungen
stärken wir als regionale Ansprechpartner*innen und organisieren ihre
Zusammenarbeit stärker arbeitsteilig und standardisiert.
Darauf aufbauend ermöglichen wir Bürger*innen einen einheitlichen
Verwaltungszugang. Niemand soll sich mehr fragen, welche App oder Website für
den Behördengang gebraucht wird, weil es eine einheitliche Deutschland-App gibt.
In Kooperation mit den anderen Ländern und dem Bund wollen wir dafür sorgen,
dass häufig genutzte und weitgehend einheitlich geregelte Leistungen wie
Personalausweis, Kfz-Zulassung, Wohnsitzan- und -ummeldung oder Gewerbeanmeldung
in Hamm und Hannover gleichermaßen funktionieren und an derselben Stelle digital
zugänglich sind. Wir setzen dabei auf Kooperation unter den Ländern,
unterstützen andere Länder aktiv in ihren Entwicklungen, passen ggf. eigene
Verwaltungsprozesse und Lösungen an, um die Nachnutzung aus anderen Ländern zu
beschleunigen, und verzichten dabei konsequent auf teure Doppellösungen aus NRW.
Für viele Bereiche haben wir die Genehmigungsverfahren schon beschleunigt, nun
wollen wir sie weiter vereinfachen. Nach dem Vorbild des Projekts „Gründen in 24
Stunden", wollen wir für ausgewählte Vorhaben digitale Genehmigungsverfahren aus
einer Hand erproben: Ein Antrag, eine Stelle, die alle beteiligten Fachbehörden
intern koordiniert. Verbindliche Bearbeitungsfristen mit echter
Genehmigungsfiktion sorgen dafür, dass die Fachbehörde in angemessenem Zeitraum
liefern muss. Förderprogramme nützen nur, wenn man sie findet. Deshalb ergänzen
wir das Förderportal „Nordrhein-Westfalen fördert“ um eine KI-gestützte
Lotsenfunktion, die passende Programme automatisch vorschlägt und verständlich
erklärt.
Schnelles Internet gehört heute einfach zum Alltag: Es ermöglicht Homeoffice auf
dem Land, Videosprechstunden bei der Ärztin, digitalen Unterricht in der Schule
und moderne Produktion im Betrieb. Wir haben den Glasfaser- und Mobilfunkausbau
in NRW spürbar vorangetrieben und setzen diesen Kurs fort. Unser Ziel bleibt:
flächendeckend Glasfaser und 5G bis Ende des Jahrzehnts, damit die
Gleichwertigkeit von Stadt und ländlichem Raum keine Frage der
Internetverbindung mehr ist. Das Kompetenzzentrum “Gigabit.NRW” und die
geförderten Gigabit- und Mobilfunkkoordinator*innen in den Kreisen unterstützen
die Kommunen dabei weiterhin. Mit dem Breitband-Portal können
Genehmigungsverfahren für den Breitbandausbau bereits digital abgewickelt
werden. Wir wollen seine Nutzung in NRW weiter voranbringen und dafür sorgen,
dass die Verfahren beim Ausbau digitaler Infrastruktur möglichst einfach,
standardisiert und medienbruchfrei ablaufen. Wo noch kein Glasfaserkabel liegt,
schließt Mobilfunk die Lücke.
Digitale Souveränität bedeutet für uns, selbst über die digitale Zukunft
Nordrhein-Westfalens entscheiden zu können. Deshalb reduzieren wir einseitige
Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern und setzen beim Ausbau der
Landes-IT konsequent auf offene Standards, offene Schnittstellen und Open-
Source-Software. Öffentlich finanzierte Software soll grundsätzlich als Open
Source veröffentlicht und von anderen Behörden nachgenutzt werden können. Den
Wandel gestalten wir gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren
Personalvertretungen. Wir verfolgen einen Derisking-Ansatz: Nicht Autarkie ist
das Ziel, sondern die Fähigkeit, technische Entscheidungen selbstbestimmt
treffen und Anbieter wechseln zu können. Wo Cloud-Lösungen eingesetzt werden,
setzen wir auf den Aufbau und die Nutzung leistungsfähiger öffentlicher,
beziehungsweise in öffentlicher Verantwortung betriebener Rechenzentren. So
stärken wir Sicherheit, Resilienz und die digitale Handlungsfähigkeit des Landes
und seiner Kommunen.
Beim Zahlungsverkehr lösen wir uns weiter schrittweise von teuren
außereuropäischen Anbietern: Wir stärken die europäische Souveränität und wollen
digitale Zahlweg-Alternativen für Landes- und kommunale Dienstleistungen
anbieten. So halten wir Steuergeld im europäischen Wirtschaftsraum. Daten und
Infrastruktur der NRW-Verwaltung sichern wir unter europäischer Kontrolle, ohne
Risiken durch den US-Cloud-Act. Das Vergaberecht wird für uns zum Hebel: Wer
Software beschafft, schaut nicht nur auf den Preis, sondern auch auf
Souveränität und Resilienz. So machen wir uns unabhängig von Tech-Oligarchen und
stärken den Wirtschaftsstandort NRW.
Mit unserem Informationssicherheitsgesetz haben wir die Grundlage für eine
moderne Cybersicherheitsarchitektur geschaffen. Künftig wollen wir auch die
Kommunen systematisch einbeziehen und sie bei der Umsetzung von
Sicherheitsmaßnahmen finanziell, organisatorisch und fachlich unterstützen. Denn
Cybersicherheit darf nicht von der Größe einer Kommune abhängen. Wir schaffen
eine widerstandsfähige digitale Infrastruktur, die den realen Bedrohungen
unserer Zeit gewachsen ist. Angriffe auf die digitale Infrastruktur müssen
regelmäßig geübt werden wie Katastrophen- oder Brandschutzlagen. Deshalb
etablieren wir verbindliche Cybersicherheitsübungen und stärken die
Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Gleichzeitig bauen wir ein
leistungsfähiges landeseigenes Cyber-Response-Team auf, das Sicherheitsvorfälle
erkennt, Kommunen und Behörden im Ernstfall unterstützt und Wissen im gesamten
öffentlichen Sektor verfügbar macht.
Über “Digital.Sicher.NRW” wollen wir insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen dabei beraten und unterstützen, ihre digitale Resilienz auszubauen
und zugleich europäische Technologien und Anbieter voranbringen. Oft fehlen hier
eigene große IT-Abteilungen, Fachkräfte oder schlicht die Ressourcen, um sich
ausreichend abzusichern. Gleichzeitig kann ein erfolgreicher Cyberangriff
Produktion und Geschäftsbetrieb lahmlegen und im schlimmsten Fall die Existenz
eines Unternehmens bedrohen. Deshalb begreifen wir Cybersicherheit als Teil
einer zukunftsfähigen Wirtschaftspolitik. Wir wollen, dass NRW als Vorbild
bundesweit vorangeht. Gleichzeitig setzen wir uns auf Bundesebene für
einheitliche, digitaltaugliche Standards ein.
Wir wollen einen modernen Staat und brauchen dafür auch attraktive
Rahmenbedingungen. Wir haben bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für den
öffentlichen Dienst in NRW flexibilisiert und modernisiert. Diesen Weg wollen
wir fortführen. Dazu gehören insbesondere der Ausbau von Co-Working-Spaces und
faire Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten. Wir setzen uns für
behördenübergreifende Weiterbildungsangebote ein, um die Zusammenarbeit zwischen
Landesinstitutionen zu fördern und Synergieeffekte zu nutzen. Wir fördern den
Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst, insbesondere wollen
wir die Anerkennung von Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen erleichtern. Um
die Durchlässigkeit weiter zu verbessern, setzen wir uns für das Recht für alle
Beamt*innen ein zwischen individueller und pauschaler Beihilfe zu wählen und
wollen die grundsätzliche Höchstaltersgrenze überwinden. Deshalb prüfen wir, wo
sie erhöht oder gelockert werden kann.
Politik muss ehrlich sein, auch wenn es unbequem ist. Wir wissen: Angesichts der
angespannten Haushaltslage werden Einsparungen auch in den kommenden Jahren
notwendig sein. Dabei setzen wir klare Prioritäten und schützen, was für die
Zukunft unseres Landes und den gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig
ist. Gleichzeitig heben wir Effizienzpotenziale und bauen unnötige Strukturen
und Bürokratie ab. Eine starke Wirtschaft und neues Wachstum schaffen
Arbeitsplätze und Wohlstand und stärken gleichzeitig langfristig auch die
finanzielle Basis unseres Landes. So sichern wir dauerhaft die finanzielle
Handlungsfähigkeit unseres Landes, ohne die Zukunft kaputt zu sparen.
Damit Bürger*innen nachvollziehen können, wofür ihr Steuergeld eingesetzt wird,
modernisieren wir das Rechnungswesen und wollen die wirkungsorientierte
Haushaltssteuerung voranbringen. Wir machen im Landeshaushalt transparent,
welchen sozialen, ökologischen und finanziellen Nachhaltigkeitszielen die
Ausgaben des Landes dienen, und entwickeln dieses Nachhaltigkeitstracking
konsequent weiter. Effizienzpotenziale wollen wir durch einfachere Verfahren,
eine bessere Zusammenarbeit innerhalb der Landesverwaltung und die Bündelung
geeigneter Aufgaben heben.
Auch unsere Förderpolitik richten wir stärker auf Wirkung und weniger auf immer
neue Programme aus. Nicht für jedes neue politische Ziel braucht es einen neuen
Fördertopf mit eigenen Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren. Wir
überprüfen alle bestehenden Förderprogramme darauf, ob sie ihre Ziele wirksam
und mit möglichst wenig Bürokratie erreichen, bündeln Programme mit ähnlichen
Zielen und richten bestehende Instrumente stärker auf neue politische
Herausforderungen aus. Wo eine pauschale Finanzierung sinnvoller ist als
kleinteilige Einzelförderungen, wollen wir auf Pauschalen umstellen. So
reduzieren wir Bürokratie für Förderempfänger*innen und Verwaltung, setzen
öffentliche Mittel effizienter ein und schaffen mehr Verlässlichkeit.
Wir wollen ein einfaches, transparentes und faires Grundsteuermodell für NRW
nach dem Vorbild des Bodenwertmodells, wie es Baden-Württemberg bereits
etabliert hat, einrichten, mit Zuschnitt auf die Bedürfnisse unseres Landes. Mit
Blick auf die nächste Hauptfeststellung 2029 korrigieren wir die Messzahlen,
damit Wohnen bezahlbar bleibt.
Wir sichern die Gemeindefinanzierung dauerhaft und geben den Kommunen mehr Geld
für ihre gestiegenen Aufgaben, indem wir den Verbundsatz im
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) weiter schrittweise anheben. Tempo und Umfang
der weiteren Umsetzung richten wir nach der allgemeinen Steuerentwicklung – je
besser sie verläuft, desto schneller gehen wir voran. Das verbessert unmittelbar
die Finanzlage der Kommunen und erleichtert die Finanzierung sowohl pflichtiger
als auch freiwilliger Leistungen in Bildung, Sozialem, Kultur und Sport sowie
kommunaler Investitionen.
Wir entwickeln das GFG hin zu einer bedarfsgerechteren, wissenschaftlich
fundierten Finanzverteilung, die vor allem für kleinere Gemeinden besser planbar
ist. Dies tun wir zulasten pauschaler Zuweisungen wie der Aufwands- und
Unterhaltungspauschale und ergänzen es um einen Mechanismus zur mehrjährigen
Stabilisierung der Finanzkraftbetrachtung.
NRW hat mit seiner Altschuldenlösung und der Übernahme von fast neun Milliarden
Euro kommunaler Altschulden bereits einen historischen Schritt zur Entlastung
überschuldeter Kommunen gemacht. Damit geben wir insbesondere den Städten und
Gemeinden wieder mehr finanziellen Handlungsspielraum, die über Jahrzehnte hohe
Liquiditätskredite aufnehmen mussten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Denn
hohe Altschulden und die damit verbundenen Zinslasten nehmen Kommunen das Geld,
das sie für Investitionen in Schulen und Kitas, Straßen und Brücken, sozialen
Zusammenhalt, Klimaschutz, Kultur und Sport dringend brauchen. Die
Bundesregierung muss jetzt endlich ihr langjähriges Versprechen einer
umfassenden Altschuldenlösung einlösen und ihren Teil zur Entlastung der
Kommunen beitragen. Die bislang vorgesehene Beteiligung des Bundes reicht dafür
nicht aus und ist zudem nur bis 2029 vorgesehen. Wir erwarten, dass der Bund
gemeinsam mit den Ländern eine tragfähige Lösung schafft, die besonders hoch
verschuldete Kommunen dauerhaft von ihren übermäßigen Altschulden befreit und
ihnen damit einen echten finanziellen Neustart ermöglicht. Zugleich müssen Bund
und Land für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kommunen sorgen, damit
nicht neue Altschulden entstehen.
Die Eingliederungshilfe ist eine der am schnellsten wachsenden kommunalen
Transferleistungen und trägt erheblich zur strukturellen Unterfinanzierung der
Kommunen bei. Die Eingliederungshilfe ist für die Kommunen mit erheblichen und
weiter steigenden Kosten verbunden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der
Bund sich dauerhaft und verlässlich an ihrer Finanzierung beteiligt und die
Kommunen strukturell entlastet.
Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur haben wir in der
Landesregierung das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der
Geschichte unseres Landes auf den Weg gebracht. Den Kommunen stellen wir daraus
zehn Milliarden Euro für Investitionen pauschal zur Verfügung mit einem
besonderen Schwerpunkt auf Kitas, Schulen und Ganztag sowie der Sanierung
kommunaler Gebäude und dem Klimaschutz. Damit schaffen wir langfristige
Planungssicherheit und ermöglichen den Kommunen, innerhalb breiter
Investitionsbereiche selbst zu entscheiden, was vor Ort gebraucht wird. Die
bereitgestellten Mittel wollen wir schnell in konkrete Investitionen umsetzen.
Zugleich setzen wir uns dafür ein, dass auch über die Laufzeit des Nordrhein-
Westfalen-Plans hinaus dauerhaft ausreichend in die kommunale Infrastruktur
investiert wird, damit kein neuer Investitionsstau entsteht.
Wir reduzieren aufwendige Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren,
entlasten die Verwaltungen in Land und Kommunen und sorgen dafür, dass
Fördermittel schneller vor Ort ankommen, indem wir Programme grundsätzlich
pauschalisieren und nur im Ausnahmefall Einzelförderungen vornehmen. Zugleich
stärken wir so die kommunale Selbstverwaltung und geben Städten und Gemeinden
mehr Planungssicherheit und Handlungsspielraum, weil sie selbst am besten
wissen, welche Investitionen vor Ort notwendig sind. Davon profitieren
insbesondere kleinere und finanzschwächere Kommunen, denen häufig die
personellen Ressourcen fehlen, um aufwändige Förderprogramme zu beantragen und
abzuwickeln.
Wir überprüfen, wo eine Zentralisierung beim Land Synergien ergibt,
beispielsweise bei kommunalen Pflichtaufgaben nach Weisung mit wenig örtlichem
Bezug und hohem Digitalisierungspotenzial, etwa Wohngeld, Elterngeld und Hilfen
zur Pflege. Aufgaben mit deutlichem Ortsbezug oder eigenem Ermessensspielraum
wie Bauleitplanung oder Kita-Planung bleiben im Sinne der Subsidiarität
ausdrücklich bei den Kommunen.
Das Erfolgsrezept der Nachhaltigkeitsanleihen des Landes bauen wir aus, damit
privates Kapital weiterhin gezielt in nachhaltige Landesprojekte investiert
wird. Beim landeseigenen Pensionsfonds haben wir Investitionen in fossile
Energieträger und Atomenergie konsequent ausgeschlossen. Diesen Weg wollen wir
fortsetzen. Bei den Sparkassen und insbesondere der NRW.BANK setzen wir uns
ebenfalls dafür ein, dass sie mit ihren Finanzierungs- und Förderangeboten
Mittelstand, Handwerk und Kommunen bei Investitionen in Modernisierung und die
klimaneutrale Transformation unterstützen. Das Ziel der klimaneutralen
Landesverwaltung bis 2030 verfolgen wir bei Bau und Beschaffung weiter
konsequent.
Mit ihrer Beschaffung und ihren Investitionen kann die öffentliche Hand zu
Nachhaltigkeit und fairem Handel beitragen und zugleich langfristig Kosten
senken. Die Landesverwaltung muss dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Wir
richten die Vergabeentscheidungen der Landesverwaltung deshalb an verbindlichen
sozialen und ökologischen Kriterien aus. Darüber hinaus unterstützen wir die
Kommunen im Land bei der Umsetzung einer fairen, nachhaltigen Beschaffung und
stärken dafür Beratung und Wissenstransfer.
Wo öffentliche Mittel in Neubau, Ausbau oder Sanierung von Gebäuden und
Infrastruktur fließen, denken wir Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz von
Anfang an mit. Investitionen sollen dazu beitragen, Energie und Ressourcen zu
sparen, Gebäude und Infrastruktur gegen Hitze, Starkregen und andere Folgen der
Klimakrise zu wappnen sowie ihre langfristigen Betriebs- und Folgekosten zu
senken. Ein verbindlicher Teil öffentlicher Investitionen in Baumaßnahmen soll
in Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und Kreislaufwirtschaft fließen. Dieses
Prinzip wollen wir auch in bestehenden Förderprogrammen des Landes stärker
verankern. Damit nutzen wir die öffentliche Nachfrage gezielt, um innovative,
klimafreundliche und zirkuläre Lösungen in die Anwendung zu bringen, ihnen den
Weg in den Markt zu erleichtern und ihre Skalierung voranzutreiben. Dabei setzen
wir auf wirtschaftliche Lösungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg: Was
heute sinnvoll investiert wird, spart morgen Energie, Reparaturen und
öffentliche Mittel. So verbinden wir die Modernisierung unserer Infrastruktur
mit Klimaschutz und einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld.
Europäische Strukturfördermittel sind für NRW ein zentraler Hebel, um
Transformation und Strukturwandel sozial gerecht zu gestalten, bessere
Ausbildungs- und Berufschancen zu schaffen und Ressourcen nachhaltig zu nutzen.
Der Entwurf für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union sieht
jedoch grundlegende strukturelle Veränderungen für die Kohäsionspolitik vor. Wir
setzen uns dafür ein, dass die zentrale Rolle der Regionen und ihre Kompetenzen
erhalten bleiben, dass wichtige Fonds wie der ESF+ fortbestehen und NRW auch
künftig im bisherigen Umfang von den europäischen Strukturfonds profitieren
kann, einschließlich tragfähiger Kofinanzierungssätze, die unsere Kommunen nicht
überfordern. Die europäischen Strukturfördermittel wollen wir noch
zielgerichteter im Sinne der Nachhaltigkeits- und Klimaziele sowie der sozial-
ökologischen Transformation einsetzen.
Ob ein Rechtsstreit Monate oder Jahre dauert, entscheidet maßgeblich darüber,
wie sehr Menschen dem Rechtsstaat vertrauen. Gerichte und Staatsanwaltschaften
kämpfen mit Personalmangel, unbesetzten IT-Stellen und einer bevorstehenden
Pensionierungswelle, die überdurchschnittlich viele Richter*innen und
Staatsanwält*innen betreffen wird. Wir bauen deshalb zusätzliche Stellen auf,
damit Verfahren spürbar schneller und Arbeitsbelastungen erträglicher werden.
Wir setzen uns weiterhin für familienfreundliche und flexible Arbeitsstrukturen
in der Justiz ein, denn das macht sie als Arbeitgeberin gerade für Eltern
attraktiver. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass unser Personal diverser
wird und die Vielfalt NRWs widerspiegelt. Dabei knüpfen wir an die erfolgreiche
Frauenförderung in der Justiz an, stärken die Diversitätsförderung und verankern
Rechtsstaatsbildung stärker im Arbeitsalltag der gesamten Justiz.
Künstliche Intelligenz bietet echte Chancen, Gerichte bei Massenverfahren und
riesigen Datenmengen spürbar zu entlasten. Für uns gilt dabei ein unverrückbarer
Grundsatz: KI ist Assistenz, kein Ersatz für Menschen. Wir nutzen KI, aber KI
muss sich an unsere Regeln halten. Ein Algorithmus darf Fakten strukturieren und
Daten aufbereiten, urteilen darf er nie. Die Letztentscheidung und die
richterliche Unabhängigkeit bleiben ausnahmslos in menschlicher Hand, mit
systematischen Kontrollmechanismen gegen diskriminierende Vorurteile und
technische Fehler. Kommen KI-Tools in einem Verfahren zum Einsatz, schaffen wir
eine lückenlose Informations- und Dokumentationspflicht und setzen auf
souveräne, europäische Modelle. Mit barrierefreien, KI-gestützten Justizlotsen
schaffen wir einen einfachen, verständlichen Zugang zum Recht für Bürger*innen.
Richter*innen, Staatsanwält*innen, Rechtspfleger*innen, Gerichtsvollzieher*innen
und Justizbedienstete geraten zunehmend ins Visier zielgerichteter
Einschüchterungsversuche von verschiedenen Seiten: Extremistische und
demokratiefeindliche Akteure versuchen, die Justizangehörigen in ihrer
professionellen Unabhängigkeit zu beeinflussen, sie unter Druck zu setzen oder
persönlich zu diskreditieren; sei es durch mediale Anprangerung im Netz oder
durch gezielten Druck bis tief ins private Umfeld. Wer unseren Rechtsstaat mutig
verteidigt, darf bei solchen Bedrohungen nicht auf sich allein gestellt bleiben.
Wir spannen einen landesweiten Schutzschirm über die Mitarbeiter*innen in der
Justiz und ihre Unabhängigkeit, indem wir eine zentrale “Resilienztaskforce” im
Ministerium der Justiz etablieren.
Guter Justizvollzug schützt die Gesellschaft – während der Haft und darüber
hinaus. Deshalb verbinden wir konsequente Sicherheit mit einem Vollzug, der
Menschen dabei unterstützt, nach ihrer Entlassung ohne neue Straftaten zu leben.
Dazu fördern wir Behandlung, Therapie, Bildung und Qualifizierung und verbessern
die Zusammenarbeit mit der Straffälligenhilfe beim Übergang in Arbeit, Wohnung
und ein stabiles Leben. Den offenen Vollzug wollen wir als wichtigen Baustein
erfolgreicher Wiedereingliederung erhalten und zugleich besser gegen Missbrauch
und Einflussnahme durch organisierte Kriminalität absichern. Aus bekannt
gewordenen Sicherheits- und Korruptionsfällen ziehen wir Konsequenzen: Wir
stärken Kontrollen und Korruptionsprävention, überprüfen besonders sensible
Abläufe und entwickeln die Sicherheitsstandards in unseren
Justizvollzugsanstalten kontinuierlich weiter.
Auch die Familien von Inhaftierten nehmen wir stärker in den Blick –
insbesondere die Kinder, die von einer Inhaftierung ihrer Eltern besonders
betroffen sind. Wir sichern die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von
Inhaftierten NRW“ finanziell ab, stärken kind- und familiengerechte Besuchs- und
Kontaktmöglichkeiten und erkennen enge soziale Bezugspersonen und Pflegefamilien
im Justizvollzug als Familie an. Damit gestalten wir den Justizvollzug und die
Justiz insgesamt kind-, jugend- und familiengerechter.
Für einen modernen Vollzug braucht es vor allem die Menschen, die täglich dort
arbeiten. Wir wollen mehr Fachkräfte gewinnen, sie langfristig halten und durch
zeitgemäße Arbeitsbedingungen entlasten. Zugleich treiben wir die Erneuerung der
Justizvollzugsanstalten voran, damit Gebäude und Ausstattung den Anforderungen
an Sicherheit, Behandlung und einen modernen Vollzug gerecht werden.
Unserem Gemeinwesen gehen bundesweit jedes Jahr geschätzt rund 100 Milliarden
Euro durch Steuerhinterziehung verloren – Geld, das für Zukunftsinvestitionen
fehlt. Wir sagen insbesondere organisierter Kriminalität den Kampf an. Dafür
müssen wir die Strukturen zerschlagen und bei Finanzströmen und
Geschäftsmodellen ansetzen. Wir haben mit der Gründung des Landesamtes zur
Bekämpfung von Finanzkriminalität (LBF) sowie der Zentral- und Ansprechstelle
für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin) wirksame
Strukturen geschaffen, um die Kompetenzen im Kampf gegen Finanzkriminalität und
Geldwäsche zu bündeln. Daran wollen wir anknüpfen und die Zusammenarbeit
zwischen allen beteiligten Behörden weiter fördern. Durch interdisziplinäre
Teams sollen Polizei, Justiz und Finanzbehörden bei der Verfolgung spürbar
schneller zusammenarbeiten. Hierbei ist eine konsequente Vermögensabschöpfung
von Vermögen aus dubioser Herkunft ein entscheidender Schlüssel, um Kriminellen
das Handwerk zu legen.
Gruppen der organisierten Kriminalität beuten Menschen aus und begehen schwerste
Menschenrechtsverletzungen. Sie verstoßen gegen das Schwarzarbeitsgesetz und
schmuggeln Menschen, beuten sie aus, insbesondere sexuell, und nutzen sie in
ihrer Vulnerabilität brutal aus. Sie handeln über nationale Grenzen hinweg, in
Zusammenarbeit mit anderen Staaten, terroristischen Vereinigungen und
demokratiefeindlichen Ideologien. Daher verstehen wir den Kampf gegen
organisierte Kriminalität interdisziplinär und international.
Umweltkriminalität ist kein Kavaliersdelikt. Millionenschwere illegale
Müllentsorgung, die Verschmutzung von Gewässern oder der Handel mit toxischen
Abfällen sind hochkriminelle, oft organisierte Machenschaften, die uns alle
schaden und nachfolgende Generationen belasten. Die neu geschaffene
Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität und die Vernetzungsstelle beim
Landeskriminalamt wollen wir weiter ausbauen. Jede*r zusätzliche*r Ermittler*in
rechnet sich für den Staatshaushalt um ein Vielfaches, weil Bußgelder und
Gewinnabschöpfung das investierte Geld direkt an die Gesellschaft zurückgeben.
Die konsequente Aufklärung des Cum-Ex-Steuerraubs bleibt eine Aufgabe von
besonderer Bedeutung für die Strafverfolgung und Justiz in ganz Deutschland. In
der bundesweit einmaligen Spezialeinheit Cum-Ex bei der Staatsanwaltschaft Köln
arbeiten so viele Staatsanwält*innen wie nirgendwo sonst an der strafrechtlichen
Aufarbeitung. Die Spezialeinheit in Köln werden wir weiterhin unterstützen. Wir
stellen eine enge Vernetzung aller beteiligten Stellen im Land und im Bund und
der Spezialeinheit in Köln sicher.
Die große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in NRW wächst auf, ohne
Straftaten zu begehen. Für eine weitere Gruppe bleibt kriminelles Verhalten eine
einmalige Episode in ihrer Entwicklung. Nur wenige Kinder und Jugendliche
begehen mehrfach Straftaten. In diesen Fällen braucht es klare Reaktionen.
Gerade in jungen Jahren ist es entscheidend, dass sich kriminelle Karrieren
nicht verfestigen und ein Ausstieg gelingt. Wir wollen deshalb Konsequenzen und
Prävention zusammendenken. Dazu müssen Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz
enger und verbindlicher zusammenarbeiten. Prävention muss dort ansetzen, wo
Probleme entstehen. Straffällige junge Menschen müssen Verantwortung für ihre
Taten übernehmen, gleichzeitig muss ihnen eine reale Chance auf einen Ausstieg
gegeben werden. Insbesondere bei jungen Intensivtäter*innen wollen wir früh
reagieren, bevor sich Kriminalität verfestigt. Das Programm “Kurve kriegen”, das
an diesen Punkten ansetzt, wollen wir deshalb gemeinsam mit den Trägern
ausbauen.
Ein leistungsfähiger Rechtsstaat braucht exzellente Jurist*innen. Wir wollen
eine grundlegende Reform der Jurist*innenausbildung. Wir wollen ein Studium, das
für alle zugänglich ist und Jurist*innen hervorbringt, die fachlich gut
ausgebildet sind. Dazu gehört auch ein kritischer Blick auf gesellschaftliche
Zusammenhänge, denn Recht gestaltet Gesellschaft und Gesellschaft gestaltet
Recht.
Mit dem integrierten Bachelor und der Digitalisierung des
Landesjustizprüfungsamtes haben wir in NRW bereits wichtige Reformen auf den Weg
gebracht. Darauf bauen wir auf. Studierende sollen ihr Können frei von
Existenzängsten abrufen können. Dafür ermöglichen wir das Aufteilen von
Prüfungsleistungen und bauen Kosten ab. Das E-Examen vollenden wir. Die
Digitalisierung der juristischen Arbeit (Legal Tech) und Praxisbezug verankern
wir fest im Studium, ebenso Antidiskriminierung und Diversität, damit Talent und
Motivation entscheiden, nicht Herkunft oder Geldbeutel.
Die Wehrhaftigkeit von Rechtsstaat und Demokratie gegen extreme Parteien und
Ideologien entscheidet sich auch an einer Stelle, die selten im Blick ist.
Anders als Gerichte unterstehen Staatsanwaltschaften der Dienst- und
Fachaufsicht der jeweiligen Justizminister*innen. Politisch motivierte Weisungen
spielen in der heutigen Praxis kaum eine Rolle. Doch wir müssen den Rechtsstaat
auch für den Fall wappnen, dass extreme Parteien Regierungsverantwortung
übernehmen. Denn wer ein Justizministerium führt, könnte grundsätzlich auch
Einfluss auf staatsanwaltschaftliche Entscheidungen bis hin zu einzelnen
Verfahren nehmen. Dieses Einfallstor für politischen Missbrauch wollen wir so
weit wie möglich schließen. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Reform des
Weisungsrechts nach dem Vorbild der Selbstbindung des Ministeriums der Justiz
ein: Verbindliche Absicherung bei Einzelweisungen, Beschränkung auf eng
begrenzte Ausnahmefälle und klare Begründungs-, Dokumentations- und
Transparenzpflichten.
Der Polizei kommt in einer liberalen Demokratie eine besondere und
verantwortungsvolle Aufgabe zu. Polizeibeamt*innen schützen uns nicht nur vor
Kriminalität, sondern gewährleisten, dass Demonstrationen, Kundgebungen,
Versammlungen, Sportveranstaltungen und sensible Orte sicher bleiben und sie
schützen unsere Demokratie vor ihren Feinden. Jahr für Jahr entscheiden sich
Menschen bewusst für den Polizeidienst und verpflichten sich mit ihrem Eid auf
das Grundgesetz, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.
Polizist*innen leisten jeden Tag unter anspruchsvollen Bedingungen
unverzichtbare Arbeit für unser Land. Dafür verdienen sie unseren Respekt,
unsere Anerkennung und unser Vertrauen. Zugleich gilt: Polizeiliche Arbeit ist
dann besonders erfolgreich, wenn Bürger*innen darauf vertrauen können, dass ihre
Polizei demokratisch, transparent, offen und nahbar handelt.
Die Anforderungen an Polizeiarbeit sind in den vergangenen Jahren deutlich
gewachsen. Neue Kriminalitätsformen, digitale Ermittlungen, gesellschaftliche
Konflikte und eine veränderte Sicherheitslage treffen auf einen zunehmenden
Fachkräftemangel. Wir wollen deshalb eine resiliente Polizei, die für neue
Bedrohungslagen gut gerüstet ist und den Menschen in NRW verlässlich Sicherheit
gibt. Angriffe auf Polizist*innen und andere Einsatzkräfte haben zugenommen –
das verurteilen wir entschieden. Wer sich für die Sicherheit anderer einsetzt,
verdient den Schutz der Gesellschaft.
Wir sorgen für dauerhaft ausreichend Personal und eine moderne, praxistaugliche
Ausstattung. Dabei halten wir an den hohen Einstellungszahlen fest, das gilt
auch für die Tarifbeschäftigten. Auch bei hohen Einstellungszahlen halten wir an
unseren Qualitätsstandards für Ausbildung und Studium fest und stärken dafür das
Landesamt für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Polizei (LAFP) sowie die
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV). Einsatztraining und
regelmäßige Fortbildung bauen wir weiter aus. Gute Führung ist für gute
Polizeiarbeit zentral, deshalb fördern wir die Qualifizierung von
Führungskräften und schaffen attraktive Fachkarrieren mit besseren
Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Polizei.
Von digitalen Spuren bis zu internationalen Finanzströmen: Die Kriminalpolizei
braucht mehr Zeit, Fachwissen und Spezialisierung. Deshalb stärken wir sie
personell, bauen Fachkarrieren aus und sorgen für ausreichend spezialisierte
Ermittler*innen bei Cybercrime, Organisierter Kriminalität, Finanzkriminalität
und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Frauen. Die Kriminalassistenzen
wollen wir nach erfolgreicher Evaluation landesweit verankern. Sie sollen
Aufgaben übernehmen, für die nicht zwingend hochqualifizierte Ermittler*innen
gebraucht werden.
Die Polizei braucht außerdem leistungsfähige digitale Werkzeuge. Gerade bei
komplexen Ermittlungen müssen große Datenmengen ausgewertet und Zusammenhänge
erkannt werden können. Sensible staatliche Daten müssen dabei unter staatlicher
Kontrolle bleiben. Aus der Analysesoftware Palantir, die weder europäischen
Datenschutzstandards noch demokratischer Kontrolle in ausreichendem Maß
unterliegt, steigen wir aus und setzen uns für eine bürgerrechtssensible
europäische Alternative ein. Beim Einsatz automatisierter Datenanalyse gilt:
klare gesetzliche Grundlagen statt Graubereiche, strenge Verhältnismäßigkeit und
der Vorrang menschlicher Entscheidung.
Wir wollen das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei stärken. Mit der
Einführung einer unabhängigen Polizeibeauftragten haben wir eine zentrale
Forderung umgesetzt. Nun wollen wir die Stelle als feste Institution in NRW
etablieren, für angemessene Ausstattung sorgen und ihren Bekanntheitsgrad
erhöhen. Sie soll gleichermaßen Anlaufstelle für Bürger*innen wie für
Polizeibeamt*innen sein.
Mit einer Kontrollquittung dokumentieren wir polizeiliche Kontrollen auf Wunsch
der Betroffenen mit Ort, Zeitpunkt, Rechtsgrundlage und kontrollierender
Dienststelle. Die Daten werten wir zudem statistisch aus, um diskriminierende
Kontrollmuster frühzeitig zu erkennen und polizeiliches Handeln überprüfbar zu
machen.
Nicht jede Spezialaufgabe muss in jeder Kreispolizeibehörde bearbeitet werden
können. Gleichzeitig darf eine modernere Struktur nicht dazu führen, dass die
Polizei sich aus der Fläche zurückzieht. Wir wollen deshalb Spezialisierung und
Bürgernähe miteinander verbinden und eine Polizeistrukturreform schnellstmöglich
auf den Weg bringen.
Wir entwickeln die Bezirksdienste zu modernen Quartiersdiensten weiter.
Bezirksbeamt*innen sollen als feste Ansprechpartner*innen für die Menschen vor
Ort präsent sein, lokale Akteur*innen, Schulen, Vereine und soziale
Einrichtungen vernetzen und neben der Gefahrenabwehr stärker auf Prävention,
Konfliktvermittlung und die Lösung lokaler Sicherheitsprobleme setzen. Dieses
Prinzip übertragen wir auch auf die digitalen Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen: Digitale Bezirksbeamt*innen sollen auf relevanten Plattformen und
in digitalen Räumen ansprechbar sein, Präventionsarbeit leisten, Fragen
beantworten und bei Bedarf an geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote
weitervermitteln.
Für den Kommunalen Ordnungsdienst schaffen wir verbindliche landesweite
Ausbildungsstandards. Einheitliche Mindeststandards für Ordnungs- und
Polizeirecht, Eingriffs- und Befugnisrecht, Kommunikation und Deeskalation,
Einsatztraining sowie den Umgang mit psychischen Ausnahmesituationen sorgen für
eine vergleichbare Qualifikation und mehr Handlungssicherheit. So stärken wir
die Professionalität und Bürgernähe des Kommunalen Ordnungsdienstes in ganz NRW.
Die große Mehrheit der Polizist*innen in NRW steht fest auf dem Boden unserer
Verfassung, schützt sie gegen ihre Feinde und leistet jeden Tag professionelle
Arbeit für die Menschen in unserem Land. Gerade weil die Polizei das staatliche
Gewaltmonopol ausübt, müssen sich alle Menschen darauf verlassen können,
unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion fair und respektvoll behandelt
zu werden. Zu oft gehört es zur Erfahrung von Menschen mit
Migrationshintergrund, dass sie schneller in polizeiliche Kontrollen oder
Maßnahmen geraten als andere. Rassismus und Diskriminierung haben in der Polizei
keinen Platz. Wir wollen professionelles Handeln stärken, Probleme ernst nehmen
und dort konsequent reagieren, wo Grenzen überschritten werden.
Wir verankern die Auseinandersetzung mit Rassismus, Diskriminierung und
unbewussten Vorurteilen weiterhin fest in die Aus- und Fortbildung aller
Polizeikräfte. Die sogenannte Alltagsreflexion für Polizeikräfte mit
Bürger*innenkontakt wollen wir weiterentwickeln und stärker in den polizeilichen
Alltag integrieren. Wir fördern den regelmäßigen Austausch zwischen Polizei und
unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen. Vertrauen entsteht dort, wo man
miteinander spricht und die Perspektive des Gegenübers kennt.
Polizeibeamt*innen müssen häufig innerhalb weniger Sekunden schwierige
Entscheidungen treffen. Besonders Einsätze mit Menschen in psychischen
Ausnahmesituationen stellen hohe Anforderungen an sie und können schnell
eskalieren. Wir wollen die Polizei dafür besser vorbereiten und gleichzeitig
dafür sorgen, dass medizinische und psychosoziale Hilfe schneller verfügbar ist.
Dafür bringen wir den Ausbau des Einsatztrainings der Polizei NRW mit Fokus auf
Deeskalation und den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen
weiter voran. Wir wollen regionale Netzwerke zwischen Polizei, psychiatrischer
Versorgung, Medizin und psychosozialen Hilfen. Die Polizei soll dort entlastet
werden, wo eigentlich gesundheitliche oder psychosoziale Hilfe gebraucht wird.
Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie. Gleichzeitig
haben sich die Bedrohungslagen verändert: Islamismus, Spionage, Cyberangriffe,
hybride Einflussnahme, digitale Radikalisierung und Linksextremismus in Form von
Sabotage – all dies oft durch fremde Länder gesteuert – stellen unsere
Sicherheitsbehörden vor neue Aufgaben. Wir wollen einen Staat, der diese
Entwicklungen früh erkennt und handlungsfähig bleibt.
Rechtsextreme Netzwerke und Strukturen verfolgen wir mit Nachdruck. Dabei nehmen
wir Finanzströme, digitale Radikalisierung und neue Tätertypen stärker in den
Blick als bisher. Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft müssen bei
Prävention und Früherkennung enger zusammenarbeiten, denn Extremismus wird oft
zuerst dort sichtbar, wo Menschen ihn im Alltag erleben, nicht erst in den Akten
der Behörden. Auch innerhalb der Polizei selbst setzen wir weiterhin auf
Prävention, Extremismusbeauftragte und niedrigschwellige Meldewege, damit
rechtsextreme Tendenzen frühzeitig erkannt und geahndet werden.
Der Verfassungsschutz muss ebenfalls auf neue Bedrohungslagen vorbereitet sein.
Wo sich Bedrohungslagen verändern, müssen Sicherheitsbehörden handlungsfähig
bleiben. Neue oder weitergehende Befugnisse müssen dabei aber immer mit klaren
gesetzlichen Grenzen und starker Kontrolle verbunden sein. Deshalb stärken wir
die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes fachlich und bauen sie
weiter aus. Eingriffsbefugnisse überprüfen wir regelmäßig darauf, ob sie
notwendig, verhältnismäßig und wirksam sind.
Auslandsbezogene, rechtsextreme Ideologien gefährden ebenso unsere Demokratie
und unser vielfältiges Zusammenleben. Ihre Anhänger*innen organisieren
Vereinsstrukturen, verbreiten ihre Ideologie über das Netz und rekrutieren in
unterschiedlichen Räumen neue Anhänger*innen. Wir wollen die Arbeit gegen ihre
Ideologie interdisziplinär stärken. Dazu zählt, dass wir nicht nur die
gesellschaftliche Auseinandersetzung fördern, sondern auch Lehrstühle, Fach- und
Anlaufstellen stärken und Fachkräfte, etwa aus Polizei und Verfassungsschutz,
sensibilisieren wollen.
Der transnationalen Repression sagen wir den Kampf an der Seite demokratischer
Stimmen in der Diaspora an. Wir wollen politisch Verfolgte, die bei uns eine
neue Heimat gefunden haben, vor der Spionage ausländischer Geheimdienste, ihrer
Aktivitäten und Einschüchterungen besser schützen. Dafür wollen wir auch die
Expertise von Diasporagesellschaften stärker in behördliche Aufklärungsarbeit
einbeziehen.
Gute Sicherheitspolitik darf nicht danach entschieden werden, welcher Einzelfall
gerade die größte Aufmerksamkeit bekommt oder gar, welche Nationalität die oder
der Täter*in hat. Wir wollen genauer wissen, welche Kriminalitätsentwicklungen
tatsächlich stattfinden, welche Ursachen dahinter stehen und welche Maßnahmen
wirken. Dafür führen wir einen periodischen Sicherheitsbericht ein, der neben
der Polizeilichen Kriminalstatistik auch das Dunkelfeld, Viktimisierung,
Strafverfolgungsverläufe und das Sicherheitsgefühl der Menschen einbezieht.
Ebenso wollen wir die Herkunftsnennung beenden, dort wo sie unnötige
Stigmatisierung von Menschen mit Migrationshintergrund schafft. Unabhängige
Wissenschaft binden wir dabei stärker ein, und neue Maßnahmen und Befugnisse
überprüfen wir regelmäßig auf ihre tatsächliche Wirkung.
Sabotage, Cyberangriffe, Hochwasser, Hitzewellen, Waldbrände und Stromausfälle
zeigen: Katastrophenschutz ist längst mehr als die Reaktion auf einzelne
Naturereignisse. Wir brauchen Strukturen, die Risiken früh erkennen, Fähigkeiten
planen und Kommunen im Ernstfall unterstützen. Deshalb bauen wir den
Katastrophenschutz konsequent weiter aus. Zur weiteren Stärkung des
Katastrophenschutzes bündeln wir Kompetenzen, Planung und operative
Unterstützung in einem Landesamt für Katastrophenschutz. Es stärkt die
Zusammenarbeit mit den Kommunen und verbessert die Vorbereitung auf Krisen wie
Hochwasser, Waldbrände oder großflächige Stromausfälle. Wir entwickeln die
Katastrophenschutzbedarfsplanung verbindlich weiter, erfassen Risiken,
vorhandene Fähigkeiten und Lücken nach einheitlichen Maßstäben und schaffen ein
belastbares, landesweites Lagebild mit klaren Zuständigkeiten bei überregionalen
Krisen. So erhöhen wir die Resilienz unseres Landes und sorgen für schnellere
Hilfe im Ernstfall.
Ein handlungsfähiger Katastrophenschutz und eine gut vorbereitete Bevölkerung
gehören zusammen. Menschen, die wissen, wie sie sich in einer Krise verhalten
können, überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe besser und
entlasten die Einsatzkräfte. Das entbindet den Staat aber nicht von seiner
Verantwortung. Deshalb sorgen wir dafür, dass Informationen zur Krisenvorsorge
verständlich und niedrigschwellig zugänglich sind und die Menschen wissen, wie
Warnungen funktionieren und wie sie sich bei Stromausfällen, Hochwasser oder
anderen Krisen richtig verhalten. Auch in Schulen und Kommunen wollen wir
Krisenvorsorge stärker vermitteln. Die spontane Hilfsbereitschaft vieler
Menschen wollen wir besser vorbereiten und in bestehende Einsatzstrukturen
einbinden. Denn klar ist: Selbsthilfefähigkeit ergänzt einen starken
Katastrophenschutz, aber sie ersetzt ihn nicht.
Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass der Staat erreichbar und
handlungsfähig bleibt, wenn Strom, Kommunikation oder digitale Systeme ausfallen
– sei es durch Naturereignisse, Cyberangriffe oder gezielte Sabotage. Deshalb
bauen wir eine krisenfeste Infrastruktur auf: ausfallsichere Rechenzentren,
redundante Kommunikationswege, geschützte Datenzugänge, Notstromversorgung und
klare Notfallstrukturen für Verwaltung, Polizei, Justiz, Katastrophenschutz und
kritische Landesaufgaben. Kritische Daten und Systeme müssen auch in Krisen
verfügbar bleiben; sicherheitsrelevante Daten werden dabei nicht veröffentlicht.
Für Kriegs- und Katastrophenlagen sowie großflächige Cyberangriffe benötigen wir
verbindliche Szenarienplanungen, regelmäßige Stresstests, regelmäßige Aus- und
Fortbildung von Krisenstäben und ressortübergreifende Übungen, damit
Landesbehörden auch bei Stromausfällen, Angriffen auf Netze oder gestörter
Kommunikation handlungsfähig bleiben. Bestehende Notfall- und Krisenstrukturen
überprüfen und modernisieren wir und statten sie technisch so aus, dass der
Staat auch im Ernstfall erreichbar, entscheidungsfähig und arbeitsfähig bleibt.
Dabei unterstützt das Land insbesondere kleinere Kommunen, die spezielle
Fähigkeiten nicht dauerhaft selbst vorhalten können.
Strom, Wasser, Telekommunikation und Gesundheitsversorgung müssen auch in einer
veränderten Sicherheitslage funktionieren. Der Schutz kritischer Infrastrukturen
ist deshalb eine zentrale Sicherheitsaufgabe. Wir bündeln die
ressortübergreifende Koordinierung des KRITIS-Schutzes, also des Schutzes
kritischer Infrastrukturen, und bauen die vorhandenen Strukturen zu einer
leistungsfähigen zentralen Stelle aus. Mit einer regelmäßigen Betreiberkonferenz
bewerten Land, Kommunen, Sicherheitsbehörden und Betreiber gemeinsam
Bedrohungen, Schutzbedarfe und Unterstützungsbedarf. Für besonders gefährdete
und versorgungsrelevante Anlagen wie Umspannwerke, entwickeln wir abgestufte
Schutzkonzepte, bei erhöhter Gefährdung auch mit zeitweisem personellem Schutz.
Auch schaffen wir klare rechtliche Voraussetzungen für den gezielten Einsatz
moderner Video- und Sensorsysteme sowie für Drohnendetektion und -abwehr im
Umfeld besonders gefährdeter Anlagen. Beim Bund setzen wir uns dafür ein, dass
Mittel für Bevölkerungsschutz und Resilienz tatsächlich bei Ländern und Kommunen
ankommen und fordern klare Zuständigkeiten zwischen Bund, Land, Kommunen und
Betreibern.
Die Feuerwehren tragen jeden Tag Verantwortung für die Sicherheit der Menschen
in NRW. Wir wollen, dass die Feuerwehren insgesamt gut ausgebildet und gut
ausgestattet sind. Die Klimakrise verändert außerdem ihre Arbeit spürbar:
Einsätze bei Wald- und Vegetationsbränden, bei Starkregen oder Hochwasser werden
häufiger und anspruchsvoller. Wer neue Aufgaben wie diese bewältigen soll,
braucht dafür die richtige Technik: Wir sorgen für moderne Fahrzeuge und
zeitgemäße persönliche Schutzausrüstung. Spezialtechnik, wie Drohnen oder
digitale Lageführung, gehört für uns zu einer modernen Feuerwehr, ebenso wie
weitere Investitionen in Gerätehäuser und Infrastruktur. Weil sich Waldbrände
nicht an Zuständigkeitsgrenzen halten, arbeiten Feuerwehr, Forst, Landwirtschaft
und Kommunen enger zusammen als bisher.
Eine gute Ausstattung braucht auch eine gute Ausbildung: Wir stärken das
Institut der Feuerwehr und bauen Ausbildungskapazitäten aus. Wartezeiten bei
Lehrgängen sollen weiter sinken. Neue Einsatzlagen verankern wir stärker in Aus-
und Fortbildung und legen weiterhin einen besonderen Schwerpunkt auf die
Führungskräfteausbildung.
Ohne die mehr als 100.000 ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Freiwilliger
Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Technischem Hilfswerk wäre der
Katastrophenschutz in NRW nicht aufrechtzuerhalten. Dafür haben sie unsere
bestmögliche Unterstützung verdient. Wir sorgen dafür, dass sie die fundierte
Ausbildung erhalten, die im Ernstfall nötig ist, denn wenn jede Minute zählt,
entscheiden eingespielte Strukturen und gut ausgebildete Einsatzkräfte über
Menschenleben. Damit sich Ausbildung, Übungen und Einsätze leichter mit Beruf
und Familie vereinbaren lassen, vereinfachen wir Freistellungsregelungen und
schaffen echte Anreize fürs Engagement, statt finanzielle oder berufliche
Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Es darf keinen Unterschied machen, in welchem Bereich jemand sich engagiert:
Alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte stellen wir rechtlich gleich, unabhängig
davon, ob sie bei der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation aktiv
sind. Dies gilt insbesondere bei Freistellung, Verdienstausfall und sozialer
Absicherung. Diese Gleichstellung muss auch vor Ort in den Kommunen gelebt
werden.