Der Programmentwurf betont zu Recht, dass auch Menschen ohne Wohneigentum von der Energiewende profitieren müssen. Balkonsolaranlagen bieten einen besonders einfachen und kostengünstigen Einstieg in die eigene Energieerzeugung und schaffen unmittelbare finanzielle Entlastung. Der Änderungsantrag schlägt keine neuen dauerhaften Haushaltsbelastungen vor, sondern setzt auf die stärkere Ausrichtung bestehender Fördermittel sowie auf eine Beteiligung der Menschen vor Ort an den Erträgen der Energiewende - unabhängig von der finanziellen Lage der Kommune, in der sie leben. Damit wird die Akzeptanz der Energiewende erhöht und lokale Wertschöpfung gestärkt. Gerade Mieter*innen erhalten so einen direkten Anteil am Nutzen des Ausbaus erneuerbarer Energien.
| Kapitel: | Ein Land der Innovation und Nachhaltigkeit |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Wirtschaft NRW (dort beschlossen am: 15.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 18.10.2026, 14:50 |