Die Innovationspolitik des Landes sollte sich an den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit orientieren. Dazu gehören insbesondere die Bewältigung der Klimakrise, die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft, die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung sowie Fortschritte in den Bereichen Gesundheit, Digitalisierung und Ressourcenschonung.
Eine ausdrückliche Nennung von „Verteidigung“ als eigenständigem Innovationsbereich setzt ein wirtschafts- und forschungspolitisches Signal, das wir an dieser Stelle nicht für zielführend halten. Öffentliche Innovationsförderung sollte vorrangig an ihrem zivilgesellschaftlichen Nutzen, ihrer ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit sowie ihrer Vereinbarkeit mit einer friedensorientierten Politik ausgerichtet werden.
Die Streichung bedeutet keine grundsätzliche Absage an die Notwendigkeit demokratischer Selbstverteidigung oder an die Sicherheit der Menschen. Sie soll vielmehr verdeutlichen, dass das Land seine innovationspolitischen Schwerpunkte auf zivile Zukunftstechnologien und die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen konzentriert. Forschungs- und Technologievorhaben sollten anhand transparenter Kriterien bewertet werden, statt Verteidigung pauschal als eigenständiges Förderziel hervorzuheben.
Damit schärfen wir das friedenspolitische Profil unserer Partei und unterstreichen den Anspruch, Innovation als Instrument für eine nachhaltige, solidarische und friedliche Zukunft zu gestalten.