Der Abschnitt zum Kohleausstieg 2030 behandelt Kraftwerkskapazitäten, Strukturwandel und die ökologische Nachnutzung der Tagebauflächen. Die Wasserversorgung kommt nicht vor, obwohl sie für die Menschen im Rheinischen Revier die unmittelbarste Folge des Kohleausstiegs ist. Mit dem Ende der Sümpfung steigt das über Jahrzehnte abgesenkte Grundwasser wieder an, mit Folgen für Brunnen, Wasserqualität, Gebäude und das Flusssystem der Erft, das der Erftverband bereits umbaut.
Hinzu kommt eine Frage der Trägerschaft, die der Entwurf nicht stellt. Ein Teil der Trinkwasserversorgung im Revier stammt aus Wasserwerken, die RWE als Bergbautreibender betreibt und die an örtliche Versorger liefern. Mit dem Ende der Braunkohleförderung entfällt für das Unternehmen der Grund, diese Anlagen weiter zu betreiben. Ob sie an Kommunen, an einen Verband oder an einen privaten Erwerber gehen und zu welchen Bedingungen, ist offen.
Der Entwurf liefert die Maßstäbe selbst. Beim Thema Rechenzentren hat die Trinkwasserversorgung der Menschen immer Vorrang (WP-01, Zeile 425), WP-05 zählt Wasser ausdrücklich zu den kritischen Infrastrukturen, deren Schutz eine zentrale Sicherheitsaufgabe des Landes ist (Zeile 693 ff.), und vom Bund verlangt das Programm Planungssicherheit, bevor alte Strukturen wegfallen. Der Antrag überträgt das auf die Wasserversorgung im Revier und zieht die Konsequenz, die das Programm an keiner Stelle zieht. Er fordert keine neuen Dauerausgaben, sondern ein Konzept, eine Zuständigkeit und die Festlegung, dass die Umstellungskosten zur Bergbaufolgeverantwortung gehören und nicht in die Gebührenhaushalte der Kommunen wandern. Die Überführung in öffentliche oder genossenschaftliche Trägerschaft entspricht dem Leitmotiv „Wertschöpfung, die bleibt“, das die LAG Wirtschaft NRW für das Kapitel vorschlägt und in WP-01-326 ausdrücklich auf Stadtwerke und kommunale Unternehmen bezieht.