Das Bürgerenergiegesetz gilt bisher nur für Windenergie. Photovoltaik über einem Megawatt hat die Landesregierung ausgenommen. Bei der Evaluation Ende 2026 will sie eine Ausweitung aber prüfen. Wir sagen klar, dass wir sie wollen.
Als Mindestbeteiligung bieten sich die 0,2 Cent je Kilowattstunde nach § 6 EEG an. Für geförderten Strom erstattet der Netzbetreiber diese Zahlung. In den Ausschreibungen haben die Betreiber also kaum einen Nachteil. Für die Kommunen lohnt sich der Ausbau. Das zeigt die Studie von Berlin-Institut, IÖW und IW Consult für das Bundeswirtschaftsministerium. Rund 4 Prozent des Anstiegs der gemeindlichen Steuerkraft lassen sich durch den Ausbau der Windenergie erklären, rund 3 Prozent durch Solarenergie. Für ländliche Kommunen ist das eine der wenigen Möglichkeiten, mehr eigenes Geld zu verdienen.
Quellen:
- MWIKE NRW: Zwischenbericht ein Jahr Bürgerenergiegesetz, Vorlage 18/3474. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3474.pdf
- § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (finanzielle Beteiligung der Kommunen). https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html
- Sixtus, F. u. a.: Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien. Berlin-Institut, IÖW, IW Consult im Auftrag des BMWK, 2025, Kurzfassung S. 10 und Kap. 3.3.3, S. 93 f. https://www.bayika.de/bayika-wAssets/docs/aktuelles/2026/studie-ioew-staerkung-der-regionalen-wertschoepfung-durch-erneuerbare-energien.pdf