Das Gründungsstipendium.NRW wirkt. Im September 2026 wurde das 5.000. Stipendium vergeben, und nach Angaben der Landesregierung hatte 2024 jedes vierte der 20 wachstumsstärksten Start-ups in NRW zuvor ein Stipendium erhalten. Laut der Evaluation von 2024 sind zwei Drittel der geförderten Unternehmen noch aktiv. Viele haben ihren Umsatz deutlich gesteigert und Arbeitsplätze geschaffen.
Seit dem 1. Oktober 2026 verteilt das Land die Stipendien über regionale Kontingente auf die Gründungsnetzwerke. Die Richtlinie verlangt dafür nur eine „ausgewogene Verteilung“. Kriterien nennt sie nicht, eine Veröffentlichung der Zuteilungen sieht sie nicht vor. Wo Mittel knapp sind, darf die Verteilung aber nicht im Verborgenen stattfinden. Sie muss nachvollziehbar sein und sich daran messen lassen, was sie bewirkt.
Der Maßstab dafür sind zwei klare Kennzahlen: die Gründung innerhalb von zwölf Monaten und der Bestand am Markt zwei Jahre nach Förderstart. Bisher werden diese Daten nicht nach Netzwerken erhoben. Die Richtlinie sieht jedoch bereits eine begleitende Evaluierung mit Mitwirkungspflicht vor. Gemeinsam mit dem Projektträger lässt sich das ohne neue Bürokratie umsetzen. Ein fester Sockel sichert jedem Netzwerk eine Grundausstattung, auch für riskantere Vorhaben. Darüber hinaus fließen die Mittel dorthin, wo Gründungsförderung nachweislich am besten gelingt, in den Metropolen wie in der Fläche.