Der Flughafen Köln/Bonn ist der einzige große deutsche Flughafen, an dem es kein Nachtflugverbot und keine Kernruhezeit gibt. Die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Fluglärm, nicht nur für die Menschen, die davon betroffen sind, sondern auch für die Fauna, ist hinreichend belegt und muss hier nicht weiter ausgeführt werden. Die Wahner Heide, in deren Gebiet der Flughafen liegt, ist in weiten Teilen nationales Naturschutzgebiet und europäisches FFH-(Flora/Fauna/Habitat) und Vogelschutzgebiet. Denn die Diversität an gefährdeten Biotypen, Pflanzen und Tierarten ist einzigartig. Nicht nur die Menschen, die unter dem nächtlichen Fluglärm leiden, sondern auch die Tierwelt in diesem besonderen Gebiet gilt es zu schützen. Was ist ein Naturschutzgebiet wert, wenn die Natur nicht vor schädlichen Einflüssen geschützt wird?
Gesundheitsschutz ist oberste politische Aufgabe. Es ist nicht ausreichend, wenn im "4. Programm zur Landtagswahl 2027" einleitend erklärt wird: "Wir wollen ein NRW, dessen Wirtschaft, Energie und Mobilität den Menschen ein gutes Leben ermöglicht" (Zeile 1-2). Ein "gutes Leben" ist ein Leben mit möglichst gutem Gesundheitsschutz und nicht mit täglichen gesundheitlichen Belastungen, die aus wirtschaftlichen Gründen billigend in Kauf genommen werden. "Wir wollen ein NRW, das bei den Alltagssorgen hilft" (Zeile 21). Die in jeder Nacht auftretende Lärmbelästigung durch startende und landende Maschinen, die tägliche Störung der Nachtruhe, die sich in den Schulferien durch den starken Reiseverkehr zu einer fast durchgehenden Beschallung steigert, verursacht bei den Anwohnenden große Alltagssorgen durch Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, depressive Grundstimmung und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch permanent gestörten Schlaf sind Alltagssorgen! Deswegen braucht es eine Kernruhezeit am Flughafen Köln/Bonn, denn "wir wollen jeden Tag NRW ein kleines bisschen besser machen, denn wir sind überzeigt, dass die besten Tage nicht hinter uns, sondern vor uns liegen" (Zeile 53-54).
"Anreize für leisere und sauberere Flugzeuge" (Zeile 977-978) sind nicht ausreichend. Die Gesundheit der Menschen (und der Tierwelt) im Lärmgebiet des Flughafen Köln/Bonn darf nicht weiterhin wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden. Deswegen ist eine Kernruhezeit und damit einhergehend ein Nachtflugverbot unabdingbar, so wie in München, Frankfurt oder Düsseldorf etc., wo diese Erkenntnis längst umgesetzt wurde. Dies ist zudem zur Angleichung der Lebensbedingungen in ganz NRW zu fordern. Die Menschen und die Tierwelt im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn haben das gleiche Grundrecht auf Gesundheitsschutz wie im Umfeld des benachbarten Flughafens Düsseldorf.