Digitale Angebote sind heute ein zentraler Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge und gesellschaftlicher Teilhabe. Ob Fahrgastinformationen, Ticketkauf, Mobilitäts-Apps oder digitale Verwaltungsleistungen: Wer diese Angebote nicht nutzen kann, wird von wichtigen Bereichen des Alltags ausgeschlossen. Deshalb muss Barrierefreiheit konsequent auch digital gedacht werden. Das Wahlprogramm betont bereits die Bedeutung digitaler Teilhabe, barrierefreier Informationen und verständlicher digitaler Angebote. Dennoch wird bislang nicht ausreichend deutlich, dass digitale Barrieren für viele Menschen ebenso ausschließend wirken können wie bauliche Hindernisse. Der Änderungsantrag ergänzt den bestehenden Abschnitt daher sinnvoll und folgerichtig. Er macht deutlich, dass digitale Angebote nur dann erfolgreich sind, wenn sie intuitiv, verständlich und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen, Menschen mit geringer Digitalkompetenz, Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen. Damit stärkt der Antrag die selbstbestimmte Nutzung öffentlicher Angebote und fördert gesellschaftliche Teilhabe für alle.
| Kapitel: | Ein Land der Innovation und Nachhaltigkeit |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Warendorf KMV (dort beschlossen am: 27.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 28.10.2026, 21:36 |