Es geht um die steuerliche Gleichbehandlung und Förderung von Ausgründungen oder Spin-outs analog zu Start-ups. Hintergrund ist, dass ich aktuell dabei bin, ein Spin-out zu organisieren. Der Hauptgrund, woran das noch scheitern könnte, liegt im Einkommenssteuerrecht. Das Finanzamt kann die anteilige Beteiligung von Gründern als Gehaltszahlung ansehen, wodurch auf den Wert Lohnsteuer anfallen würde. Erhält ein Gründer z.B. 10% Anteile an dem Spin-out, die einen nominalen Wert von 200 TEUR haben, so müsste er das mit 47,5 % versteuern und das Geld abführen. Nur hat er das Geld ja nie erhalten. Dadurch entsteht für ihn ein hohes finanzielles Risiko. Bei Start-ups muss hingegen erst Steuer gezahlt werden, wenn ein Exit erfolgt und damit auch tatsächlich Geld an die Gründer fließt. Diese Regelung braucht man auch für Spin-outs.
| Kapitel: | Ein Land der Innovation und Nachhaltigkeit |
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| Antragsteller*in: | Philipp Tomuschat (KV Essen) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 30.10.2026, 01:15 |