Die Stärkung des Handwerks sowie die Förderung der Meisterausbildung und der Betriebsnachfolge sind wichtige Bausteine zur Fachkräftesicherung und zur Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Aus finanzpolitischer Sicht stellt sich mir jedoch die Frage, ob die vorgesehenen Maßnahmen die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Betriebe ausreichend berücksichtigen.
Neben dem Fachkräftemangel spielen insbesondere Liquiditätsengpässe, die Vorfinanzierung von Aufträgen und verzögerte Zahlungseingänge eine wesentliche Rolle. Gerade für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe können diese Faktoren trotz vorhandener Aufträge zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.
Ein weiterer Aspekt ist die umsatzsteuerliche Belastung. Bei der Sollversteuerung nach § 13 UStG kann die Umsatzsteuer bereits entstehen, bevor die entsprechende Kundenforderung beglichen wurde. Die Istversteuerung nach § 20 UStG bietet zwar eine Entlastungsmöglichkeit, ist jedoch an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, insbesondere an die Umsatzgrenze von 800.000 Euro. Für bestimmte Bauleistungen gelten zudem die Sonderregelungen des § 13b UStG.
Mit den Angeboten der NRW.BANK und der Bürgschaftsbank NRW bestehen bereits Finanzierungsinstrumente. Allerdings sollte geprüft werden, ob diese für kleinere, grundsätzlich wirtschaftlich tragfähige Betriebe mit vorübergehenden Liquiditätsproblemen ausreichend zugänglich und wirksam sind.