Kurz: Ausweitung der Finanzierung auf andere Maßnahmen als Schnellbusse.
Lang: Der Ausbau regionaler Schnellbuslinien und ergänzender On-Demand-Angebote ist insbesondere im ländlichen Raum ein wichtiger Bestandteil einer verlässlichen Mobilitätsversorgung.
Aus finanzpolitischer Sicht stellt sich jedoch die Frage, wie die langfristige Finanzierung dieser Angebote sichergestellt werden kann. Neben den anfänglichen Investitionen müssen insbesondere die dauerhaft anfallenden Betriebskosten und die finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Aufgabenträger berücksichtigt werden.
Die aktuellen Entwicklungen im Märkischen Kreis verdeutlichen diese Problematik. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden erhebliche Einsparungen im ÖPNV beschlossen. Mit der Einstellung der Schnellbuslinie S3 zwischen Iserlohn, Hemer und Menden ist auch eine Verbindung betroffen, die nach Angaben der Grünen Kreistagsfraktion Bestandteil des landesgeförderten Schnellbusnetzes war.
Damit stellt sich die Frage, wie nachhaltig der Einsatz öffentlicher Fördermittel ist, wenn Verkehrsangebote nach ihrer Einführung aufgrund kommunaler Haushaltszwänge wieder reduziert oder eingestellt werden.
Hinzu kommt die Frage der kommunalen Handlungsfähigkeit. Bei der Einbindung externer Mobilitätsdienstleister können langfristige finanzielle und technische Abhängigkeiten entstehen. Deshalb sollten kommunale Aufgabenträger ihre Steuerungsmöglichkeiten behalten und Verkehrsangebote auch bei einem Anbieterwechsel fortführen können.
Ein weiterer Aspekt ist die tatsächliche Nutzbarkeit des ÖPNV. Die Erfahrungen mit geänderten Fahrplänen im Märkischen Kreis zeigen, wie wichtig es ist, Verkehrsangebote nicht ausschließlich anhand von Fahrgastzahlen oder Betriebskosten zu bewerten. Auch die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen, Schulen und anderen Einrichtungen sowie die Auswirkungen vorübergehender Fahrplanänderungen sollten berücksichtigt werden.