Die Unterstützung der Kommunen bei der Sanierung und Erneuerung ihrer Brückeninfrastruktur ist angesichts des erheblichen Sanierungsbedarfs notwendig. Neben der Bereitstellung finanzieller Mittel müssen auch ausreichende Planungs- und Umsetzungskapazitäten sichergestellt werden.
Die geplante Brücken-Agentur kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Aus finanzpolitischer Sicht sollte jedoch sichergestellt werden, dass vorhandene Kompetenzen und Organisationsstrukturen des Landes vorrangig genutzt werden. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat bereits angeregt, hierfür das Leistungsspektrum bestehender Einrichtungen wie NRW.URBAN zu erweitern.
Darüber hinaus sollte die Priorisierung von Brückensanierungen nicht ausschließlich nach dem baulichen Zustand und der verkehrlichen Bedeutung erfolgen. Auch die volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgekosten eines möglichen Brückenausfalls müssen berücksichtigt werden.
Die Sperrung der Rahmedetalbrücke an der A45 hat eindrücklich gezeigt, welche wirtschaftlichen Folgen der Ausfall einer zentralen Verkehrsverbindung haben kann. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft verursachte die rund vierjährige Sperrung einen geschätzten Schaden von 1,5 Milliarden Euro. Neben erheblichen Verzögerungskosten waren insbesondere die regionale Wirtschaft, Lieferketten, die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen und die Fachkräftegewinnung betroffen.
Hinzu kommen Belastungen für Anwohner*innen, Umwelt und kommunale Verkehrswege durch zusätzliche Umleitungsverkehre. Solche Auswirkungen sollten bei der wirtschaftlichen Bewertung von Infrastrukturmaßnahmen nicht unberücksichtigt bleiben.