Der Programmentwurf formuliert wichtige Maßnahmen zur Anerkennung von Qualifikationen, zur Sprachförderung und zur aufenthaltsrechtlichen Sicherheit. Diese Maßnahmen allein gewährleisten jedoch noch keinen gleichberechtigten Zugang zu Ausbildung, Beschäftigung und beruflichem Aufstieg.
Menschen können trotz vorhandener Qualifikationen, guter Sprachkenntnisse und eines gesicherten Aufenthaltsstatus Benachteiligungen in Bewerbungs- und Auswahlverfahren, bei der Entlohnung Oder innerhalb betrieblicher Aufstiegsstrukturen erfahren. Eine umfassende Fachkräftepolitik muss deshalb auch Diskriminierung als eigenständige Zugangsbarriere berücksichtigen.
Diskriminierungsfreie Auswahlverfahren und eine diskriminierungssensible Ausbildungs- und Arbeitskultur helfen unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern, vorhandene Fähigkeiten besser zu erkennen und Beschäftigte langfristig zu halten. Unabhängige, niedrigschwellige und mehrsprachige Beratungs- und Beschwerdeangebote sind notwendig, damit Betroffene ihre Rechte kennen und wirksame Unterstützung erhalten können.