Altersarmut ist häufig das Ergebnis einer gesamten Lebens- und Erwerbsbiografie. Niedrige Einkommen, geringfügige und prekäre Beschäftigung, Erwerbsunterbrechungen und unbezahlte Sorgearbeit können über viele Jahre hinweg eigenständige Ansprüche auf soziale Sicherung schwächen. Davon sind insbesondere Frauen und Alleinerziehende betroffen. Auch Solo-Selbstständige können trotz langjähriger Erwerbstätigkeit unzureichend für das Alter abgesichert sein.
Der Programmentwurf spricht die jeweiligen Problemlagen bereits an verschiedenen Stellen an, verknüpft sie aber nicht durchgehend mit ihren Folgen für die soziale Sicherheit im Alter. Unsere Ergänzungen in WP-01, WP-04 und WP-06 versuchen diese Lücke dort zu adressieren , wo Arbeit, Armut, Gleichstellung und Selbstständigkeit im Programm jeweils behandelt werden. So wird Altersarmut nicht nur als Problem älterer Menschen beschrieben, sondern als eine Aufgabe vorausschauender Politik über alle Lebensphasen hinweg.
Nordrhein-Westfalen kann durch gute Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierung, Beratung, Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit und niedrigschwellige Unterstützung gegensteuern. Änderungen der gesetzlichen Alterssicherung liegen überwiegend in der Zuständigkeit des Bundes und werden deshalb ausdrücklich als bundespolitische Forderungen benannt.