Im Jahr 2025 hat NRW eine Abwärmestrategie entwickelt (Broschürenservice NRW : Mwike Shop - Abwärmestrategie Nordrhein-Westfalen). Weitergehende Maßnahmen zur Unterstützung von Abwärmeprojekten aus unterschiedlichen Quellen stehen bis heute aus. Insbesondere für die Nutzung der aufwachsenden Abwärmepotentiale aus Rechenzentren wird die Unterstützung von Politik und Landesregierung benötigt, weil sich die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen (EnefG) verschlechtern. Während der Bund das Fündigkeitsriskio für Geothermiebohrungen absichert, fehlt ein vergleichbares Instrument (Absicherung des Adressrisikos) für Abwärme.
Das Potential der Abwärme in NRW beträgt 40 TWh, 8 TWh bedeuten einen 20%igen Ausnutzungsgrad (siehe Abwärmestrategie). Abwärme fällt ohnehin an. Ungenutzt muss Abwärme im Betrieb technisch aufwändig gekühlt werden. Dabei erwärmt sie die Umgebungsluft oder Gewässer, die ohnehin zunehmend unter Hitzestress leiden.
Für Abfall und Abwasser gibt es seit Jahrzehnten klare Regeln, unbehandelt dürfen sie nicht in die Umgebung abgegeben werden. Zunehmend werden sie als Rohstoffe genutzt. Gleiches muss für Abwärme gelten. Sie hat einen hohen Wert als Sekundärressource. Ihre Nutzung ist vergleichsweise günstig und ohne negative Folgen für den Naturhaushalt oder unser Trinkwasser.
Allein die Abwärme aus geplanten Rechenzentren in NRW könnte einen erheblichen Teil der netzgebundenen Wärme in NRWs Städten dekarbonisieren. (Ergebnisbericht_Studie_RZ-Abwärme_2026.pdf)
Die Nutzung der Geothermie in NRW ist nicht erfolgversprechend und zukunftsfähig und sollte keine weiteren finanziellen und personellen Ressourcen binden.
- Das Geothermiebeschleunigungsgesetz, das der Bund 2025 verabschiedet hat, hat bis heute (Okt. 2026) zu keinem durch Bundesmittel abgesicherten Projekt geführt. Viele kommunale und private Investoren scheuen das Risiko.
- Zahlreiche Geothermieprojekte mit dem Ziel der Wärmegewinnung bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück (z. B. Bohrungen in Schwerin, Hamburg, Geretsried und stellen erhebliche Eingriffe dar, deren erwartbare Langzeitfolgen für die Wasserwirtschaft unerforscht sind.
- In NRW gibt es bis heute kein wirtschaftlich erfolgreiches Geothermieprojekt. Trotz erheblicher Unterstützung des Landes NRW seit einigen Jahren, wird es frühestens 2028 zu einer ersten Explorationsbohrung eines Unternehmens auf Grundlage der aktuellen finanziell attraktiven Förderbedingungen geben. Der Partner des Bundes zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos die Munich RE hat dieses mit 27% bewertet. D. h. der Versicherer geht davon aus, dass etwa ein Drittel der Bohrungen erfolglos sein werden. Allein für erste Erkundungsbohrungen fallen 10 bis 20 Mio. EUR pro Bohrprojekt an. Über die finanzielle Absicherung des Fündigkeitsrisikos durch das Land NRW stellt die Förderrichtlinie erhebliche öffentliche Mittel ins Risiko.
- Alle Tiefengeothermieprojekte durchdringen die Trinkwasserschichten. „Die Bohrung ist dicht“ sind Versprechungen verantwortlicher Unternehmen, die sichere Leitungen und Bohrverschlüsse nach Abschluss der Förderung zusagen. Fakt ist, dass es sich hier um erwartbare nachteilige Veränderungen des Wasserhaushalts handelt, bei Unfällen oder Anschlägen.
- Kaum vorhersehbar sind die langfristigen Risiken nach dem Zerfallen der Anlage und den Bohrungsverschlüssen. Es ist zu erwarten, dass stark salzhaltiges Wasser oder mit für den Menschen giftigen Bestandteilen (z. B. Radon) entlang der gebohrten Löcher Jahre und Jahrzehnte später in die sauberen Trinkwasserschichten gelangen und diese kontaminieren können. Damit entstehen weitere Ewigkeitslasten und -risiken für NRW, einem Bundesland, das ohnehin viele Millionen Euro jährlich für den Schutz der Bevölkerung durch Grundwasserabsenkung ausgeben muss, einer Ewigkeitslast aus der Kohleförderung der uns vorangegangenen Generation.
Aktive Geothermieanlagen bieten zudem im Falle von feindlichen
Auseinandersetzungen einen empfindlichen Angriffspunkt. Bis heute nicht quantitativ ausreichend untersucht ist der ungewollte Methanaustritt als Nebeneffekt an Geothermieanlagen, der die gewünschte klimaschonende Wirkung von Geothermie innerhalb kürzester Zeit zunichte machen kann. Das Problem ist seit langem bekannt,
trotzdem sind Methanmessungen in der Anlage nicht vorgeschrieben. - Aus wirtschaftlichen Gründen, aus Sicherheitsaspekten sowie Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes ist der Abwärmenutzung gegenüber der Nutzung tiefer geothermischer Wärmequellen Vorrang einzuräumen und mit finanziellen und personellen Ressourcen der Landesregierung und Landesinstitute ausreichend auszustatten.