Der Satz in der vorgelegten Form ist irreführend, weil der überwiegende Teil der derzeit neu zu bauenden Brücken auch nicht erhalten hätte bleiben könnten, wenn diese in der Vergangenheit vorbildlich in Stand gehalten worden wären. Insbesondere Spannbetonbrücken können aufgrund der dynamischen Belastung in Verbindung mit schlechter/ keiner Möglichkeit zur Monitoring der Schäden und schlechter/ keiner Möglichkeit der Sanierung der Brücke im Bestand in der Regel nie dauerhaft saniert sondern im best-case nur für wenige zusätzliche Jahre ertüchtigt werden. Ähnlich gilt dies für klassisch bewerte Stahlbetonbrücken.
Der Bund soll aber aufgefordert Brücken in der Art neu herzustellen, dass Brückenbauwerke in der Regel sanierbar sind und/ oder einfach neu gebaut werden können. Im best-case auch unter Verwendung von bestehenden Bauteilen wie Brückenpfeiler und bei großen Brückenbauvorhaben die Vorlandbrücken.