Psychische Gesundheit ist eine zentrale soziale, gesundheitspolitische und wirtschaftliche Zukunftsfrage. Immer mehr Menschen scheiden aufgrund psychischer Erkrankungen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus oder können nur eingeschränkt arbeiten. Dies bedeutet nicht nur persönliches Leid und den Verlust von Lebensqualität, sondern verschärft auch den Fach- und Arbeitskräftemangel in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig betont das Wahlprogramm an vielen Stellen die Bedeutung von Fachkräftesicherung, guter Arbeit und eines leistungsfähigen Wirtschaftsstandorts. Die Stärkung psychischer Gesundheit ist deshalb ein wichtiger Baustein, um diese Ziele zu erreichen.
Der Änderungsantrag ergänzt das Programm sinnvoll um eine präventive Perspektive. Statt erst auf Erkrankungen zu reagieren, setzt er auf Gesundheitsförderung, Gesundheitskompetenz und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen. Damit knüpft er unmittelbar an die programmatischen Aussagen an, psychische Belastungen stärker in den Arbeitsschutz einzubeziehen, Prävention auszubauen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu unterstützen.
Zugleich stärkt der Antrag die Kohärenz des Wahlprogramms. Psychische Gesundheit wird bereits in den Bereichen Gesundheit, Schule, Hochschule und Jugendarbeit als wichtige politische Aufgabe beschrieben. Es ist folgerichtig, diesen Ansatz auch in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zu verankern. Psychische Gesundheit darf nicht allein als Thema der Gesundheitsversorgung verstanden werden, sondern muss dort gestärkt werden, wo Menschen einen großen Teil ihres Alltags verbringen: am Arbeitsplatz.
Der Antrag verbindet damit soziale Verantwortung, Fachkräftesicherung und wirtschaftliche Vernunft. Er stärkt die Beschäftigten, unterstützt Unternehmen und trägt dazu bei, Menschen langfristig gesund im Erwerbsleben zu halten. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zu einem solidarischen, leistungsfähigen und zukunftsfähigen Nordrhein-Westfalen.