Seit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG, 2023) richtet der Bund über das BfArM ein Frühwarnsystem für Lieferengpässe bei Arzneimitteln ein (§ 52b AMG); es startete Ende 2025 in einer ersten Ausbaustufe. Das Land NRW hat in diesem System keine eigene Rolle: Die Kriterien entwickelt das BfArM, die Länder gehören nicht zum Beirat, und Krankenhausapotheken sowie Hersteller melden lediglich Daten. NRW gehört zu den größten Pharma- und Chemieländern Deutschlands (rund 16 bis 17 Prozent der deutschen Pharmaproduktion). Dieser Antrag ergänzt das Bundesinstrument um eine NRW-spezifische Komponente, statt ein bestehendes System neu zu erfinden.
| Kapitel: | Ein Land der Innovation und Nachhaltigkeit |
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| Antragsteller*in: | KV Hagen (dort beschlossen am: 14.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 22:09 |