Neben einer redaktionellen Änderung: Im bestehenden Absatz ist der Bezug von „ihren Ausbau“ unklar, weil der Satz zum Vertragsnaturschutz dazwischen steht. Es wird vorgeschlagen, die beiden Sätze zu tauschen. Außerdem passen die beiden Sätze zur Grunderwerbsteuer inhaltlich besser in den Absatz zu Neugründungen.
Zu Agroforst:
Was Agroforst leistet. Agroforstsysteme verbinden Gehölze mit Acker- oder Grünland auf derselben Fläche. Baumstreifen bremsen Wind- und Wassererosion, halten Feuchtigkeit im Boden und mildern Hitze und Trockenheit. Sie binden Kohlenstoff, schaffen Lebensräume und vernetzen Biotope. Den Betrieben bringen sie zusätzliche Einnahmen, etwa durch Wertholz, Energieholz, Obst oder Nüsse. Die Fläche bleibt dabei in der landwirtschaftlichen Nutzung. Auch die Landesregierung bestätigt diese positiven Wirkungen auf Biodiversität, Biotopverbund und Erosionsschutz.
Warum der Vertragsnaturschutz nicht ausreicht. Der Vertragsnaturschutz bleibt ein wichtiges Instrument. Er honoriert vor allem den Erhalt und die Pflege bestehender Kulturlandschaftselemente wie Streuobstwiesen und Hecken. Agroforst ist etwas anderes. Hier pflanzen Betriebe neue Gehölze auf ihre produktiven Flächen und wirtschaften dauerhaft damit. Rechtlich und fördertechnisch sind beide Instrumente getrennt. Agroforst wird über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und über Programme der Länder finanziert. Ein Ausbau des Vertragsnaturschutzes bringt deshalb keinen einzigen neuen Agroforststreifen auf den Acker. Agroforst muss im Programm eigens genannt werden.
Die Förderlücke. Seit 2023 sind Agroforstsysteme in der GAP als landwirtschaftliche Nutzung anerkannt. Die Flächen erhalten Direktzahlungen. Über die Öko-Regelung 3 wird die Beibehaltung bestehender Systeme zusätzlich honoriert. Ab 2026 stieg diese Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehölzfläche. Das hat die Agrarministerkonferenz im März 2025 beschlossen. Die Pflanzung selbst fördert diese Regelung aber nicht. Sie kostet je nach System etwa 5.000 bis 20.000 Euro je Hektar, bei aufwendigen Systemen auch deutlich mehr. Die Erträge aus den Gehölzen kommen erst nach Jahren. Viele Betriebe scheuen deshalb den Einstieg. Bundesweit gab es Ende 2024 nach Zählung des Deutschen Fachverbands für Agroforstwirtschaft erst rund 200 Agroforstsysteme.
Andere Länder handeln schon. Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) erlaubt seit 2023 eine Investitionsförderung für die Anlage von Agroforstsystemen. Bund und Land teilen sich dabei die Kosten. Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nutzen diese Möglichkeit. Niedersachsen fördert die Anlage seit 2025 mit 80 Prozent der Kosten und stellt dafür bis 2029 jährlich eine Million Euro bereit. Brandenburg hat ebenfalls eine eigene Richtlinie aufgelegt. Nordrhein-Westfalen bietet keine solche Förderung an. Die Landesregierung hat 2023 erklärt, eine Investitionsförderung für die Anlage von Agroforstsystemen sei in NRW derzeit nicht vorgesehen. Daten zu Agroforstflächen in NRW liegen ihr nach eigener Auskunft nicht vor.
Weniger Bürokratie. Für die Betriebe ist die Lage unübersichtlich. Direktzahlungen, Öko-Regelung, Vertragsnaturschutz und Naturschutzförderung laufen über verschiedene Programme und Stellen. Beratung und Antrag aus einer Hand senken diesen Aufwand. Das passt zum Ziel des Programms, Neugründungen und Umstellungen nicht an der Bürokratie scheitern zu lassen.
Fazit. Die Ergänzung schließt eine konkrete Förderlücke. Sie stärkt die Höfe in der Klimaanpassung und schützt zugleich Boden, Wasser und Artenvielfalt. Sie nutzt dabei Bundesmittel, die NRW bisher liegen lässt. Und sie greift die Formulierung auf, die der Entwurf schon beim Ökolandbau verwendet: Wir machen es so, wie andere Länder es bereits tun.