Die Stellplatzpflicht und die Stellplatzsatzungen der Kommunen sorgen neben den enormen Kosten und der zusätzlichen Versiegelung auch dafür, dass die Verkehrswende langsamer voran geht, da der komfortable Parkplatz im Neubau quasi immer mit dabei ist. Der Änderungsvorschlag bezieht sich hier auf die Kürzung des Erklärungstextes.
Die Pflicht zum Kinderspielplatz gilt aktuell auch, wenn die Zielgruppe des Gebäudes auf Grund vom Wohnungszuschnitt überhaupt nicht für Familien mit Kindern geeignet ist und in manchen Fällen werden sogar Baumfällungen angeordnet um einen Sandkasten zu errichten. Zudem sind die Spielanlagen, die so entstehen, oft in einem schlechten Wartungszustand, da keine offiziellen Kontrollen erfolgen. Im Hinblick auf eine vielzahl öffentlicher Spielplätze ist diese Norm (§8 (2) BauO NRW) überflüssig.