Die Bodenwertsteigerungen fallen bei der*m Eigentümer*in an. Diese werden entsprechend dem geforderten Bodenwertmodell kommunal versteuert. Zusätzlich soll die Messzahl für Wohnen gesenkt werden.
Daher fallen beim Land keine Wertsteigerungen an, die an den ÖV weitergeleitet werden können. Die Forderung ist nicht erfüllbar.