Das Wohnungsbauziel soll auf geeignete und realisierbare Standorte ausgerichtet werden. Die Erwähnung zukünftiger Seeflächen wird gestrichen, weil sie keine hinreichend konkrete Grundlage für die Deckung des derzeitigen Wohnraumbedarfs bietet.
Mit Bürgewald gibt es im Rheinischen Revier bereits ein konkretes Beispiel dafür, wie ein ehemals zur Umsiedlung vorgesehenes Dorf wiederbelebt und weiterentwickelt werden kann. Der Masterplan sieht sowohl die Nutzung und Weiterentwicklung bestehender Gebäude als auch neue Wohnformen und zusätzliche Wohneinheiten vor. Der bisherige Programmtext berücksichtigt solche bereits laufenden Entwicklungen nicht ausreichend. Zudem sollte das Ziel von 10.000 neuen Wohneinheiten nicht allein auf Neubauflächen ausgerichtet sein. Auch die Sanierung, Umnutzung und Wiederbelebung vorhandener Gebäude können zusätzlichen Wohnraum schaffen.
Mit der Änderung werden bestehende Projekte ausdrücklich aufgegriffen und die Schaffung neuen Wohnraums mit Bestandserhalt, Ressourcenschonung und sozialer Infrastruktur verbunden.