Bezahlbarer Wohnraum fehlt in unterschiedlichen Regionen Nordrhein-Westfalens. Das betrifft auch kleinere Städte und ländlich geprägte Kreise mit hoher Nachfrage. Nach der Mitteilung des Kreises Borken vom 2. Oktober 2026 wurde beim regionalen Wohnungsgipfel auf Grundlage einer im August 2026 aktualisierten PESTEL-Wohnungsmarktanalyse ein rechnerisches Defizit von rund 10.000 Wohnungen allein im Kreis Borken benannt. Die Größenordnung verdeutlicht, dass auch die Wohnungsbedarfe Westfalens im Wahlprogramm ausdrücklich sichtbar werden müssen.
Der Entwurf enthält bereits landesweite Maßnahmen zur Wohnraumförderung und zur besseren Nutzung vorhandener Flächen. Der hier zu ersetzende Abschnitt hebt jedoch ausschließlich das Rheinische Revier mit einem bezifferten Wohnungsbauziel hervor. Die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten dort rechtfertigen keine Beschränkung konkreter regionaler Ausbauziele auf diese Region. Die Ersetzung ergänzt die landesweiten Maßnahmen deshalb um eine nachvollziehbare, am jeweiligen Bedarf orientierte Umsetzung in allen Landesteilen.
Regionale Ausbauziele berücksichtigen, dass Wohnungsmangel, Haushaltsstruktur und vorhandene Flächenpotenziale örtlich unterschiedlich ausfallen. Verlässliche Förderung und Planungshilfen sollen auch Kommunen außerhalb der großen Ballungsräume bei der Schaffung zusätzlicher Wohnungen unterstützen. Die Möglichkeiten des Rheinischen Reviers bleiben Teil dieses landesweiten Ansatzes. Die jährliche Berichterstattung macht Fortschritte und weiteren Handlungsbedarf überprüfbar.