WP-02 nennt bislang nur eine Stärkung der Nachfrage (Z. 127–135). § 2 LKrWG verlangt bereits gleichberechtigte Berücksichtigung, aber keine Einsatzquote. Bei geeigneten mineralischen Gesteinskörnungen in landeseigenen Baumaßnahmen schlagen wir ab 2030 mindestens 20 Prozent und ab 2035 mindestens 30 Prozent an, jeweils bezogen auf die Masse der dafür geeigneten eingesetzten Gesteinskörnungen.
| Kapitel: | Ein Land der intakten Lebensgrundlagen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Ressourcenwirtschaft (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 08:08 |