Altpapier ist ein wichtiger Sekundärrohstoff für die Papierindustrie in Nordrhein-Westfalen. Seine hochwertige Wiederverwertung setzt jedoch eine möglichst störstoffarme Sammlung voraus. Fehlwürfe wie Kunststoffe, Hygieneartikel und Lebensmittelreste erschweren die Sortierung und Aufbereitung, verursachen zusätzliche Kosten und können dazu führen, dass wertvolle Papierfasern verloren gehen.
Die europäische Altpapiersortenliste DIN EN 643 stellt je nach Altpapiersorte unterschiedliche Qualitätsanforderungen an das zur Verwertung bereitgestellte Material. Für Deinkingware liegt der zulässige Anteil unerwünschter Materialien beispielsweise bei 2,5 Prozent. Diese Anforderungen gelten für definierte Altpapiersorten und sind nicht unmittelbar mit der Qualität unsortierter kommunaler Sammelmengen gleichzusetzen. Gerade daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Sammelqualität
bereits am Anfang der Recyclingkette zu verbessern.
Der Änderungsantrag führt deshalb ein stufenweises und überprüfbares Vorgehen ein: Ein einheitliches Monitoring schafft zunächst eine vergleichbare Datengrundlage. Anschließend wird der Störstoffanteil auf höchstens fünf Prozent begrenzt und langfristig auf 2,5 Prozent reduziert. Die gestufte Einführung ermöglicht es Kommunen, ihre Erfassungssysteme anzupassen, ohne sie unmittelbar mit unverhältnismäßigen Anforderungen zu belasten.
Der Antrag konkretisiert die Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie Nordrhein-Westfalen, hochwertige Sekundärrohstoffe bereitzustellen, Stoffkreisläufe zu schließen und die regionale Wertschöpfung zu stärken. Gleichzeitig greift er Forderungen der nordrhein-westfälischen Papierindustrie nach besserer kommunaler Sammelqualität, Qualitätsstandards und gezielter Abfallberatung auf.
Des Weiteren erachten wir einen Ausbau der dezentralen Altpapiersammlung als notwendig, um die
entsprechenden Reinheiten zu erreichen.