Der bisherige Entwurf nennt Bus und Bahn, Schulen, Kitas und andere Infrastruktur gleichrangig als
Kriterien für neue Wohnstandorte. Raumplanerisch ist aber vor allem der Bahnhof entscheidend: Er
lässt sich nicht beliebig verlegen und bestimmt, ob ein Quartier dauerhaft ohne Auto gut erreichbar
ist. Schulen, Kitas und andere soziale Infrastruktur entstehen bei größeren Wohnungsbauprojekten
dagegen üblicherweise mit dem neuen Quartier. Eine Wohnbebauung an einer Schule ohne
Bahnanschluss zu konzentrieren, wäre kein sinnvoller Ansatz. Der Änderungsantrag macht deshalb
die Bahnhöfe zum räumlichen Ausgangspunkt und beschreibt die gute Erreichbarkeit der sozialen
Infrastruktur als Ziel der Quartiersentwicklung, nicht als Voraussetzung.
Neben Wohnungen sollen auch Arbeitsplätze an Bahnhöfen entstehen. Kurze Wege und eine starke
Nutzung der Schiene gelingen nur, wenn beide Enden des Arbeitswegs gut angebunden sind.
Die Formulierung „Vorrang vor anderen Standorten“ stellt klar, dass bahnhofsnahe Flächen nicht nur
eine Option neben bestehenden Planungen sind. Sie sollen den Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung
bilden.
Mit der Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ gibt es bereits ein Instrument, das Kommunen bei
der Entwicklung von Flächen im Umfeld von Bahnhöfen unterstützt, zum Beispiel bei der geplanten
BahnStadt Horrem in Kerpen. Daran knüpfen wir an. Die Initiative soll ausgebaut und über den
Wohnungsbau hinaus für die Ansiedlung von Arbeitsplätzen geöffnet werden.
Im Satz zu den Bodenwertsteigerungen wird präzisiert, wodurch diese entstehen: durch neues
Baurecht an Bahnhöfen oder durch den Ausbau des Schienenangebots. Der Originaltext setzte eine
„bessere Anbindung“ voraus, ohne einen solchen Ausbau zu benennen.