Hitze, Dürre und Starkregen machen Klimaanpassung zu einer Daueraufgabe, die vor allem die Kommunen umsetzen müssen. Finanziert wird sie bislang aber überwiegend über befristete Förderprogramme mit hohem Antragsaufwand und Eigenanteilen, die gerade finanzschwache Kommunen oft nicht aufbringen können. Eine Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a Grundgesetz würde Bund und Länder dauerhaft gemeinsam in die Verantwortung nehmen, wie es beim Küstenschutz seit Jahrzehnten bewährt ist, und den Kommunen endlich Planungssicherheit geben. Der Naturschutz gehört dazu, denn intakte Auen, Moore, Wälder und Stadtgrün sind der wirksamste und günstigste Schutz vor Klimafolgen.
Wir GRÜNE in NRW haben diese Forderung bereits mehrfach beschlossen. Inzwischen findet sie breite Unterstützung: Im Bundesrat liegt eine entsprechende Entschließung vor, der Bundesumweltminister hat einen Vorschlag zur Grundgesetzänderung gemacht, und auch die Landesregierung unterstützt das Anliegen. Gerade jetzt gehört die Forderung deshalb weiter in unser Wahlprogramm. Fehlte sie, würde das als Abkehr von einer zentralen grünen Position verstanden.
| Kapitel: | Ein Land der intakten Lebensgrundlagen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Robin Conrad (KV Recklinghausen) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 27.10.2026, 18:01 |