Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel kann erhebliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben. Die Wirkstoffe treffen nicht ausschließlich die Schaderreger, gegen die sie eingesetzt werden, sondern können auch nützliche Insekten, Bodenorganismen und andere Nichtzielorganismen beeinträchtigen. Dadurch können Nahrungsketten und ökologische Wechselwirkungen gestört und der Rückgang der biologischen Vielfalt verstärkt werden. Über Abdrift, Abschwemmung und Versickerung gelangen Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte zudem in Oberflächengewässer und ins Grundwasser. Rückstände können auch in Lebensmitteln auftreten. Die Europäische Umweltagentur weist auf vielfältige direkte und indirekte Auswirkungen von Pestiziden auf Ökosysteme hin.
Um diese Belastungen zu verringern, müssen der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und die damit verbundenen Risiken deutlich sinken. Besonders problematische Wirkstoffe sind auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und des Vorsorgeprinzips konsequent zu bewerten und zu regulieren. Dabei müssen neben akuten Wirkungen auch langfristige Folgen, die Beständigkeit von Abbauprodukten in der Umwelt und mögliche Wechselwirkungen verschiedener Stoffe berücksichtigt werden. Für besonders schädliche Wirkstoffe braucht es klare politische Konsequenzen. Dazu gehört auch, die Genehmigung von Neonicotinoiden als Stoffgruppe kritisch zu überprüfen sowie Verbote besonders problematischer Wirkstoffe wie Glyphosat und PFAS-haltiger Pestizide auf Bundes- und EU-Ebene voranzubringen.
Gleichzeitig benötigen landwirtschaftliche Betriebe verlässliche Unterstützung, um den Pflanzenschutz schrittweise umzustellen. Vielfältige Fruchtfolgen, der Anbau robuster Sorten, mechanische Verfahren und weitere vorbeugende Maßnahmen können den Befallsdruck senken und den Bedarf an chemischen Pflanzenschutzmitteln reduzieren. Ökologische und integrierte Pflanzenschutzverfahren müssen deshalb gestärkt und praxistaugliche Alternativen gezielt gefördert werden. Der Umbau darf nicht allein den Betrieben aufgebürdet werden, sondern braucht Beratung, Forschung und geeignete Förderinstrumente.
Auch bei Herstellung und internationalem Handel besteht Handlungsbedarf. Bislang gelten für bestimmte gefährliche Chemikalien auf EU-Ebene Exportkontrollen und Informationspflichten; ein umfassendes Verbot der Ausfuhr aller in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen verbotenen Pestizide besteht jedoch nicht. Es ist weder ökologisch noch entwicklungspolitisch überzeugend, Wirkstoffe, deren Anwendung wegen ihrer Risiken in der EU nicht mehr erlaubt ist, weiterhin hier zu produzieren und in andere Länder zu exportieren, in denen Menschen und Umwelt ihnen unter Umständen ohne ausreichenden Schutz ausgesetzt sind. Die EU muss deshalb die Herstellung und den Export solcher Pestizide wirksam unterbinden. Das schützt Umwelt und Gesundheit über die europäischen Grenzen hinaus und stärkt die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltstandards.