Die Parkraumsituationen sind NRW weit sehr heterogen. Während in Großstädten überwiegend auf das KFZ verzichtet werden kann, ist der ländliche Raum durch Individualverkehr geprägt. Verknappung des Parkraums führt nicht zwingend zu weniger PKW. Da die Fahrzeuge vorhanden sind, müssen sie abgestellt werden. Nicht immer geht das in Tiefgaragen. Oder der Straßenraum wird bereits für den Aufenthalt von Menschen und für Fahrradwege benötigt.
Wenn die InvestorInnen erforderliche Stellplätze auf dem Grundstück nicht bauen müssen, führt dies in der Konsequenz dazu, dass aufgrund des Parkdrucks die Kommune Lösungen suchen wird. Das würde bedeuten, dass die Schaffung von Parkplätzen monetär wiederum die kommunalen Haushalte belastet und nicht den gewinnorientierten InvestorInnen. Hinzu kommt, dass die Stellplatzverordnung bereits heute den Verzicht auf Stellplätze vorsieht, wenn es Sinn macht. Die vorhandene gesetzliche Regelung ist praktikabel.