Die Treibhausgasemissionen von Gebäuden entstehen nicht nur während ihrer Nutzung, sondern bereits bei der Herstellung und dem Transport der Baustoffe, während der Bauphase sowie durch spätere Instandhaltung und Rückbau. Eine wirksame Klimaschutzstrategie für den Gebäudesektor muss deshalb den gesamten Lebenszyklus betrachten.
Dänemark hat bereits verbindliche, nach Gebäudetyp differenzierte Grenzwerte für die Lebenszyklus-Emissionen von Neubauten eingeführt und sieht deren stufenweise Verschärfung vor. Auch die europäische Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Neubauten schrittweise zu erfassen und einen Fahrplan für sinkende Grenzwerte zu entwickeln.
Nordrhein-Westfalen kann auf dieser Grundlage bei landeseigenen Bauvorhaben eine Vorbildrolle übernehmen. Verbindliche Grenzwerte schaffen Planungssicherheit und können die Nachfrage nach emissionsarmen, wiederverwendeten und ressourcenschonenden Baustoffen stärken. Zugleich fördern sie die Weiterentwicklung entsprechender Bauweisen und Produkte.
Bei größeren Sanierungen ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, damit die Weiternutzung bestehender Gebäude gegenüber einem Abriss und Neubau angemessen berücksichtigt wird. Die Entwicklung der Grenzwerte im Dialog mit der Bauwirtschaft und Wissenschaft ermöglicht realistische Anforderungen, die anschließend schrittweise verschärft werden können.