Während die aktuelle Bundesregierung Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte der Zivilgesellschaft demontiert, wollen wir ein anderes Zeichen setzen und diese Rechte konsequent umsetzen. Mit der Aarhus-Konvention von 1998 werden die Rechte auf Information, Beteiligung und Klagemöglichkeiten als Rechte einer jeden Person zum Schutz der Umwelt auch für zukünftige Generationen erstmals im Völkerrecht verankert. Die Konvention beinhaltet die Etablierung von internationalen Mindeststandards für den Zugang zu Umweltinformationen, für die Öffentlichkeitsbeteiligung und für den Zugang zu Gerichtsverfahren. Mit der Konvention wird zudem erstmals völkervertraglich anerkannt, dass es für den Umwelt- und Naturschutz oft vom Staat unabhängige Gruppen, Initiativen und Organisationen braucht. Die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder zivilgesellschaftlichen Initiativen treten in Entscheidungs- und Gerichtsverfahren als Stellvertreter für die Umwelt und die Natur auf.
| Kapitel: | Ein Land der intakten Lebensgrundlagen |
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| Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 28.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 11:46 |