Die europäische Wasserrahmenrichtlinie bildet das zentrale rechtliche Fundament des Gewässerschutzes. Der Zielzustand wird in Nordrhein-Westfalen bislang in zahlreichen Gewässern verfehlt. Dabei sind natürliche Fluss- und Auenökosysteme wahre Hotspots der Artenvielfalt, bieten unzähligen Tieren und Pflanzen Lebensraum, filtern und reinigen Schadstoffe kostenfrei aus dem Wasser und bieten einen beliebten Naturerlebnis- und Erholungsraum. Wesentliche Hindernisse sind fehlende Flächen, unzureichende Ressourcen und fortbestehende Beeinträchtigungen der Gewässer.
Querbauwerke und Stauanlagen unterbrechen die ökologische Durchgängigkeit, verändern Strömungsverhältnisse und Sedimenttransport und beeinträchtigen die natürlichen Lebensräume. Rückstaubereiche können zudem erhöhte Wassertemperaturen und ungünstige Sauerstoffverhältnisse aufweisen. Technische Durchgängigkeitshilfen können diese Beeinträchtigungen nur teilweise ausgleichen.
Deshalb soll der Rückbau grundsätzlich Vorrang haben, soweit keine zwingenden Gründe für den Erhalt bestehen.
Naturnahe Fließgewässer benötigen ausreichend breite Entwicklungskorridore, um vielfältige Gewässerstrukturen wie Kies- und Sandbänke, Prall- und Gleithänge sowie wechselnde Strömungsverhältnisse auszubilden. Flächenerwerb, Flächentausch und die langfristige Sicherung geeigneter Flächen müssen deshalb verstärkt genutzt werden.
Entscheidend ist, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu verbessern, statt ihre Umweltziele abzuschwächen.