Die Wirksamkeit des Umweltrechts hängt wesentlich von einer leistungsfähigen Verwaltung ab. Ausreichende personelle und fachliche Kapazitäten werden nicht nur für Genehmigungsverfahren benötigt, sondern insbesondere auch für die Umsetzung von Maßnahmen, die Überwachung und die Durchsetzung bestehender Anforderungen.
Gerade bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stellen unzureichende Verwaltungskapazitäten ein wesentliches Hindernis dar.
Der zunehmende Fachkräftemangel erfordert deshalb eine langfristige Personalentwicklung, gezielte Nachwuchsgewinnung und attraktive Beschäftigungsbedingungen. Bestehende Einrichtungen wie das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW) können dazu einen wichtigen Beitrag leisten und sollten bedarfsgerecht unterstützt werden.
Digitalisierung kann die Verwaltung entlasten, ersetzt jedoch keine ausreichende Fachkompetenz.