Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen setzt voraus, dass die tatsächlichen Wasserentnahmen möglichst vollständig bekannt sind. Bestehende Zulassungen geben darüber nicht immer hinreichend Auskunft; hinzu kommen bislang unzureichend erfasste oder erlaubnisfreie Nutzungen.
Insbesondere während längerer Trockenperioden können zahlreiche Einzelentnahmen in ihrer Summe erhebliche Auswirkungen auf den regionalen Wasserhaushalt haben. Deshalb müssen auch landwirtschaftliche Entnahmen sowie private und gewerbliche Eigenwasserversorgungen angemessen berücksichtigt werden.
Erforderlich sind eine verbesserte Datengrundlage, die Bewertung kumulierter Auswirkungen und die regelmäßige Überprüfung bestehender Entnahmerechte. Für geringfügige Entnahmen sollen verhältnismäßige Erfassungsverfahren gelten.
Zugleich muss das Wasserentnahmeentgelt stärkere Anreize zur Ressourcenschonung setzen. Seine Wirksamkeit darf nicht allein anhand der erzielten Einnahmen beurteilt werden. Entscheidend ist seine ökologische Lenkungswirkung. Deshalb sind Bemessungsgrundlagen, Entgeltsätze und bestehende Ausnahmeregelungen zu überprüfen.
Die Korrektur zur Zuständigkeit für das Wasserbuch dient der sachlichen Richtigkeit des Programmentwurfs.