Die Verringerung von Schadstoffeinträgen erfordert sowohl Maßnahmen an den Schadstoffquellen als auch eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Abwasserreinigung.
Mikroschadstoffe gelangen sowohl über kommunale als auch über industrielle Abwassereinleitungen in die Gewässer. Der Ausbau weitergehender Reinigungsstufen darf deshalb nicht auf kommunale Kläranlagen beschränkt bleiben. Auch industrielle Abwasserbehandlungsanlagen müssen entsprechend ihrer Schadstoffeinträge und den Anforderungen der aufnehmenden Gewässer berücksichtigt werden.
Dabei ist zwischen der Verringerung von Schadstofffrachten und dem Schutz besonders empfindlicher Gewässer zu unterscheiden. Beide Gesichtspunkte müssen bei der Priorisierung von Maßnahmen berücksichtigt werden.
Die Abwasserabgabe ist ein wichtiges Instrument, um wirtschaftliche Anreize zur Verringerung von Gewässerbelastungen zu schaffen. Ihr Abgabesatz wurde seit 1997 nicht mehr erhöht und hat durch die Preisentwicklung real erheblich an Gewicht verloren.
Eine Reform muss deshalb den Abgabesatz anpassen und die Bemessungsgrundlagen modernisieren, um die Lenkungswirkung und das Verursacherprinzip zu stärken.
Zugleich soll geprüft werden, wie gewerbliche und industrielle Indirekteinleiter entsprechend ihrer Schadstoffeinträge stärker an den Kosten des Gewässerschutzes beteiligt werden können. Dabei sind bestehende Entgeltsysteme und europarechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.
Da das Abwasserabgabengesetz Bundesrecht ist, soll Nordrhein-Westfalen über eine Bundesratsinitiative auf seine Reform hinwirken.