Beim Rückbau und Abbruch von Gebäuden gehen noch immer Bauteile verloren, die technisch für eine Wiederverwendung geeignet sein könnten. Häufig werden entsprechende Potenziale erst erkannt, wenn die Rückbauplanung bereits abgeschlossen ist oder Bauteile schon als Abfall behandelt werden.
Nordrhein-Westfalen verfügt mit § 2a Absatz 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz bereits über eine Entsorgungskonzeptpflicht für Baumaßnahmen mit mehr als 500 Kubikmetern zu erwartenden Bau- und Abbruchabfällen einschließlich Bodenmaterial. Diese Regelung bildet eine geeignete Grundlage, um die vorgelagerte Erfassung und Bewertung wiederverwendbarer Bauteile stärker zu verankern. Bislang schreibt sie jedoch kein standardisiertes Pre-Demolition-Audit vor.
Mit der DIN SPEC 91484:2023-09 existiert ein technischer Standard für die systematische Erfassung von Bauprodukten und die Bewertung ihrer Anschlussnutzungspotenziale vor Abbruch- und Renovierungsarbeiten. Ein darauf aufbauendes Audit ermöglicht es, wiederverwendbare Bauteile frühzeitig zu identifizieren, ihre Eigenschaften zu dokumentieren und ihre mögliche Weiterverwendung in die Rückbauplanung einzubeziehen.
Die Verbindung mit digitalen Materialinventaren und bestehenden Bauteilbörsen kann dazu beitragen, geeignete Bauteile rechtzeitig potenziellen Abnehmer*innen zugänglich zu machen. Dadurch werden Ressourcen geschont, Bauabfälle vermieden und regionale Wiederverwendungsstrukturen gestärkt.
Der Änderungsantrag erweitert somit bestehende landesrechtliche Anforderungen gezielt um den Vorrang der Wiederverwendung, ohne eine parallele Entsorgungsdokumentation zu schaffen. Durch abgestufte Anforderungen und die Möglichkeit gleichwertiger Verfahren bleibt die Umsetzung auch für unterschiedliche Bauvorhaben praktikabel.