Kurz: Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, Vermeidung von Ausweichkosten.
Lang: Die angestrebte Reduzierung pauschaler Stellplatzpflichten zur Senkung der Baukosten und Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung ist grundsätzlich zu begrüßen.
Allerdings unterscheiden sich die Mobilitätsbedingungen innerhalb Nordrhein-Westfalens erheblich. Insbesondere in ländlichen Räumen und schlecht an den öffentlichen Nahverkehr angebundenen Ortsteilen sind viele Menschen weiterhin auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen. Auch mehrere Fahrzeuge pro Haushalt können dort notwendig sein.
Eine landesweite Abschaffung des kommunalen Rechts auf eigene Stellplatzsatzungen würde Städten und Gemeinden die Möglichkeit nehmen, auf diese unterschiedlichen örtlichen Bedingungen angemessen zu reagieren.
Dabei ist auch der Schutz öffentlicher Grünflächen zu berücksichtigen. Werden bei Neubauten nicht ausreichend Stellplätze vorgesehen, kann sich der Parkdruck auf den öffentlichen Straßenraum und angrenzende Grünstreifen verlagern. Regelmäßiges Befahren und Parken auf solchen Flächen kann zur Verdichtung des Bodens, zur Schädigung der Vegetation und zur Beeinträchtigung der natürlichen Versickerungsfähigkeit führen.
Damit besteht das Risiko, dass eine Maßnahme, die eigentlich Flächenversiegelung vermeiden soll, unbeabsichtigt ökologische Beeinträchtigungen an anderer Stelle begünstigt.
Aus finanzpolitischer Sicht können außerdem zusätzliche Kosten für kommunales Parkraummanagement, den Schutz öffentlicher Grünflächen und die Wiederherstellung beschädigter Flächen entstehen.
Notwendiger Stellplatzbedarf und Flächenschutz sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden. Ziel muss sein, unnötige Stellplätze zu vermeiden und gleichzeitig dort, wo sie tatsächlich benötigt werden, flächensparende und möglichst bodenschonende Lösungen zu ermöglichen.