Das Programm setzt zu Recht auf das Schwammstadt-Prinzip und will dafür mehr Versickerungs- und Rückhalteflächen schaffen (Z. 79-83). Es setzt sich außerdem das Ziel, in den nächsten zehn Jahren 1.000.000 Bäume zu pflanzen (Z. 95-96). Beide Ziele können in der Praxis in Konflikt geraten: Wenn ein Rückhaltebecken auf einer bestehenden Grünfläche gebaut wird, "sollen" dafür manchmal Altbäume weichen. Der Antrag löst diesen Konflikt, indem er die Reihenfolge klärt.
Alte Bäume lassen sich nicht gleichwertig ersetzen. Sie spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung und bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Arten. Junge Bäume erreichen diese Leistung erst nach Jahrzehnten, und gerade in heißen und trockenen Sommern wachsen sie nicht immer an. Eine Fällung heute wird durch eine Neupflanzung also nicht ausgeglichen, sondern führt über lange Zeit zu einem Verlust an Kühlung und Artenvielfalt. Das widerspricht dem Ziel, Städte und Dörfer „kühl, schattig und grün“ zu machen (Z. 94).
Der Antrag verhindert nicht den Bau von Rückhalteanlagen, sondern lenkt ihn auf geeignetere Flächen. Brachflächen und bereits versiegelte Flächen eignen sich dafür, ohne dass Bäume gefällt werden müssen, und ihre Umnutzung passt zum Entsiegelungsziel des Programms (10.000 Hektar landesweit, Z. 95-96). Wo solche Flächen in der Nähe nicht zur Verfügung stehen, bleibt der Bau auf Grünflächen möglich. Der Antrag schreibt also keine starre Regel vor, sondern einen Vorrang, der im Einzelfall abgewogen werden kann.
Mit dieser Ergänzung stellt das Programm sicher, dass Klimaanpassung nicht auf Kosten der Bäume geht, die schon heute zur Klimaanpassung beitragen.