Der Abschnitt beschreibt, wo und wie neuer Wohnraum entstehen soll, behandelt aber nicht, ob alle Wohnungssuchenden einen gleichberechtigten Zugang zu diesem Wohnraum erhalten. Menschen können bei der Wohnungssuche aufgrund zugeschriebener Herkunft, ihres Namens, ihrer Religion, ihrer Familienform, einer Behinderung oder anderer Merkmale benachteiligt werden.
Transparente Vergabeverfahren, wirksame Beratung und zugängliche Beschwerdemöglichkeiten helfen, solche Benachteiligungen sichtbar zu machen und abzubauen. Öffentliche Förderung und öffentliche Wohnungsuntemehmen bieten dem Land und den Kommunen konkrete Möglichkeiten, diskriminierungsfreie Standards verbindlich zu verankern.