Städte, Straßen, Bahntrassen und Radwege sollen Lebensräume nicht zerschneiden, sondern durch Grünzüge, Kleintierdurchlässe, Amphibientunnel, Wasserstellen und biodiversitätsfördernde Straßenränder Teil eines stadtweiten Lebensraumnetzes werden. Grundlage hierfür sind ökologische Konnektivitätsanalysen, die Tierbewegungen bereits in der Planungsphase berücksichtigen.
So können Biotopverbünde NRW bis bundesweit gedacht und geplant werden.
Die Strukturen gibt es dafür schon (LANUK, Vogelschutzwarte, Biologische Stationen, NUA usw.). Für ein Natur-Netz müssen diese Informationen und Maßnahmen aber an einer Stelle gebündelt werden, die auch immer wieder die involvierten Institutionen mit einbezieht. Nur gemeinsam kann daraus zusammen mit den Kommunen das Netz und vernetztes Denken entstehen.
Baden-Württemberg verbietet Fassadenbeleuchtung von April bis September ganztägig – erprobtes Landesrecht.
https://dejure.org/gesetze/NatSchG/21.html