Universelles Design oder "... by Design" bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als das von Anfang an viele Bedürfnisse, Notwendigkeiten und Anforderungen mitgedacht und in der Entwurfsphase berücksichtigt werden.
Keine Anträge mehr zum größeren Umbau im Pflegefall, keine erschwerte Suche nach barrierefreien- und seniorengerechten Wohnungen und keine ambulanten Pflegekräfte, die Barrierefreiheit in barrierearmen Wohnungen ausgleichen müssen, weil Badezimmer, Türrahmen, Balkone, Gärten und Zugänge Hürden sind.
Es ist von Vorteil, wenn Wohnungen in allen Lebenslagen lebenstauglich sind und nur noch durch spezielle Anforderungen im Kleinen und Großen umgebaut oder umgerüstet werden müssen.
Der ÄA geht auch auf folgende Forderungen ein:
Der neue „BauCode NRW“ trat am 1. September 2026 in Kraft. Mit den weitreichenden Erleichterungen für Umbauten, Nutzungsänderungen und Aufstockungen entwickelt sich die Bauordnung zunehmend zu einer Umbauordnung. Die Lebenshilfe NRW hat deshalb im Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Sicherungen gefordert, damit die neuen Spielräume im Bestand nicht zu einer Absenkung des bestehenden Barrierefreiheitsniveaus führen. Eine Evaluation der Auswirkungen auf das Angebot barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen ist daher geboten.
https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/bauo-nrw-aenderungen-2026
https://www.lebenshilfe-nrw.de/wData/docs/Landesverband/Stellungsnahmen-Positionspapiere/2026-05-05-Positionspapier-BauO-NRW-Lebenshilfe-NRW.pdf
| Kapitel: | Ein Land der intakten Lebensgrundlagen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Solveigh Zieger (KV Mettmann) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 01.11.2026, 20:23 |