Der Programmentwurf nennt bereits DGE-Standards für die Kita- und Schulverpflegung, sieht jedoch keine verbindliche Umsetzung vor. Gesunde und ausgewogene Ernährung ist eine wesentliche Grundlage für die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und trägt zur Prävention ernährungsbedingter Erkrankungen bei. Gerade in den ersten Lebensjahren werden Ernährungsgewohnheiten geprägt.
Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung gewinnt die Gemeinschaftsverpflegung weiter an Bedeutung. Verbindliche DGE-Mindestanforderungen schaffen eine verlässliche Grundlage für eine hochwertige Verpflegung und stärken die gesundheitliche Chancengerechtigkeit, unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Standort der Einrichtung. Dabei bleibt Raum für regionale, kulturelle, vegetarische und allergiegerechte Speiseangebote.
Für Kitas soll die bereits in § 12 KiBiz verankerte Verpflichtung zu einer ausgewogenen und gesunden Verpflegung durch überprüfbare Qualitätskriterien konkretisiert werden. Für Schulen wollen wir entsprechende Vorgaben unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Schulträger entwickeln.
Die Umsetzung soll schrittweise und mit fachlicher Begleitung erfolgen. Dafür können bestehende Strukturen wie die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW und das Programm „Gesunde Kita NRW – Pluspunkt Ernährung“ genutzt und gestärkt werden. Angemessene Übergangsfristen sowie die Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen sollen insbesondere kleineren Einrichtungen die Umsetzung ermöglichen.
Eine gesunde, ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung ist in allen Lebensphasen wichtig für Gesundheit, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe. Besonders ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können spezifische Ernährungsbedürfnisse haben. Eine qualitativ hochwertige Verpflegung trägt dazu bei, Mangelernährung vorzubeugen, die Gesundheit zu erhalten und das Wohlbefinden zu fördern.
Die wissenschaftlich fundierten DGE-Qualitätsstandards bieten eine gute Grundlage, um die Qualität der Gemeinschaftsverpflegung zu sichern. Sie sollten auch in Pflegeeinrichtungen, besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, weiteren gemeinschaftlichen Wohn- und Betreuungseinrichtungen sowie bei mobilen Verpflegungsangeboten wie „Essen auf Rädern“ stärker berücksichtigt werden.“